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Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 252 –Jürgens Hof- umfasst einen Bereich, der durch das Gewässer „Fischergraben“ im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der ehemaligen Hauptschule Jürgens Hof im Westen begrenzt wird.
B. Planungsstand
Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in Herne und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Angebotes an Schulen und Sportanlagen kam es zu der Entscheidung, sowohl die Nutzungen der Grundschule Langforthstraße als auch des Sportplatzes am Jürgens Hof aufzugeben und die gesamte städtische Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen.
Im Hinblick hierauf und in Anbetracht der städtebaulich integrierten Lage des Areals am Rande der Wohnbausiedlung Jürgens Hof wurde die Fläche bereits im Jahr 2011 in das „Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) aufgenommen. Hier besteht nunmehr die Chance, ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohnformen bereit zu stellen und damit eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung zu ermöglichen. Zum Erhalt und zur Stärkung der Nahversorgung wird ein zeitgemäßer Lebensmittelmarkt errichtet.
Die gesamte Entwicklungsfläche wird in Kürze veräußert. Die von der Verwaltung akquirierten Erwerber stehen fest und sind den kommunalpolitischen Gremien bekannt. Die Abstimmungsgespräche im Hinblick auf die zu schließenden Kaufverträge laufen bereits.
Die von den Erwerbsinteressenten eingereichten Konzepte sind im Sinne einer Quartiersbildung an den jeweiligen Nahtstellen weiterzuentwickeln. Dies verlangt eine gegenseitige Abstimmung der Erwerber, zu der sie sich bereits im Vorfeld bereiterklärt haben. Auch hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Verwaltung und den Erwerbern statt.
Erste bauliche Maßnahmen zur Realisierung des geplanten Lebensmittelmarkts sollen noch in diesem Jahr erfolgen.
Anmerkung der Schriftführung:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung den Eröffnungstermin des Nettomarktes mitzuteilen, sobald dieser feststeht.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung
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