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Beschluss |
Sachverhalt:
Am 19.07.2016 ist ein Rollstuhlfahrer in das Becken vor der Akademie gestürzt. Eine Absperrung oder Warnhinweise waren zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar.
Die CDU-Fraktion bittet Sie daher - leider aus gegebenem Anlass - in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 21.09.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Herr Beiersdorf antwortet wie folgt:
Zu Frage 1:
Es liegen der Stadt Herne keine Schadenersatzforderungen vor.
Zu Frage 2:
Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Eigentümergemeinschaft als Betreiberin der Akademie.
Zu Frage 3:
Eine sichtbare permanente Absicherung würde den Architekten in seinen Rechten verletzen, da die beiden Wasserbecken ein wichtiger Bestandteil des architektonischen Konzeptes sind.
Zu Frage 4:
Die Wasserbecken sind baurechtlich genehmigt und abgenommen worden. Ein Architekt haftet bei Planungsfehlern, die gegen die anerkannten Richtlinien beim Bau aufgetreten sind.
Am 1.9.2016 wurde als Ergebnis der 3. Runde des Ausschreibungsverfahrens zum geplanten Umbau des Wasserbeckens ein Angebot abgegeben. Dieses wird zur Zeit geprüft. Das Angebot beinhaltet u.a. die Verringerung der Wassertiefe des äußeren Wasserbeckens auf ca. 10 cm.
Anmerkung der Schriftführung:
Herr Bezirksbürgermeister Grunert bittet um einen Sachstandsbericht zur Auftragsvergabe in der nächsten Sitzung am 26.10.2016.