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Beschluss |
Sachverhalt:
In der Autobahnunterführung an der Langforthstraße hat sich, wie an anderen Stellen bereits geschehen, auch eine Taubenkolonie angesiedelt. Dies führt auf dem stark genutzten Schulweg zu erheblichen Verschmutzungen. Nach Bürgerangaben wurden auch bereits Kinder von herabfallendem Taubenkot getroffen.
Deshalb fragen wir die Verwaltung, ob dieser Umstand bekannt ist und ob etwas veranlasst wurde, um dies abzustellen. Denkbar wäre das Anbringen einer Vergitterung, um die Sitzgelegenheiten für die Tauben zu entfernen.
Herr Klein Altstedde antwortet wie folgt:
Ja dieser Umstand ist der Verwaltung bekannt.
Seitens der Verwaltung wurden bereits Maßnahmen getroffen, um einen Aufenthalt auf den beiden Beleuchtungskörpern für Tauben zu verhindern.
Bauliche Maßnahmen die das Bauwerk direkt betreffen, wie z.B. Vergitterungen vor Sitzgelegenheiten von Tauben, obliegen in der Last des Baulast- und Unterhaltungspflichtigen. Baulast- und Unterhaltungspflichtiger für das Autobahnunterführungsbauwerk Langforthstraße ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb).
Die Verwaltung tagt in regelmäßigen Abständen mit dem Landesbetrieb im Rahmen des Städtegesprächs. An der Unterführung Horsthauser Straße hat der Landesbetrieb bereits Lochbleche angebracht und wertet diese Erfahrungen momentan aus und entscheidet, ob weitere Unterführungen damit ausgestattet werden. Beim nächsten Stadtgespräch wird die Verwaltung die Unterführungen Langforthstraße und Bahnhofstraße erneut auf die Tagesordnung setzen lassen.