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Auszug - Anfrage: Verkehrssituation im Umfeld des Baumarktgeländes Castroper Straße/Kirchstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 18
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0666 Anfrage: Verkehrssituation im Umfeld des Baumarktgeländes Castroper Straße/Kirchstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Aufgrund des Hinweises eines Bürgers wurde eine Ortsbegehung im Umfeld des Baumarktgeländes Castroper Straße / Kirchstraße durchgeführt. Hier konnten nach erfolgter Inaugenscheinnahme folgende Missstände festgestellt werden:

 

-         Fahrzeuge verlassen den Parkplatz über die Castroper Straße (Durchfahrt verboten),

-         Fahrzeuge aus Richtung Castrop-Rauxel kommend fahren verkehrswidrig über die Castroper Staße links auf den Parkplatz ein (durchgezogene Linie, Verkehrszeichen 209-30),

-         Beschädigungen am Straßenbelag, dadurch bedingt „hoppelnde“ Anhänger von LKW,

-         Erhebliche Lärmbelästigungen durch passierende Motorräder mit vermutlich nicht genehmigten Auspuffanlagen (Messwerte im Stand über 90 dB).

 

Durch die Besichtigung vor Ort konnten innerhalb kürzester Zeit bedenkliche Gefahrensituationen sowohl für Passanten als auch den Straßenverkehr erkannt werden.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 21.09.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wer ist für die Überwachung der Einhaltung der Verkehrsregeln auf dem Parkplatz verantwortlich?
  2. Wie schätzt die Verwaltung die Durchsetzbarkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW für den Bereich Gewerkenstraße bis zum Kreisverkehr Sodinger Straße / Castroper Straße ein?
  3. Besteht die Möglichkeit, die Polizei - insbesondere im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft - im Wege der Amtshilfe zu bitten, für einen kurzen zusammenhängenden Zeitraum den fahrenden Verkehr zu überwachen?

 

Herr Belker beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Sofern es sich um Belange des fließenden Verkehrs handelt liegt die Überwachung im Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

An dieser Stelle sei bereits jetzt darauf hingewiesen, daß die Ausfahrt auf die Castroper Straße für den Anlieferverkehr ermöglicht werden muß. Die Lieferfahrzeuge des Baumarktes können die Ausfahrt zur Kirchstraße aus technischen Gründen nicht nutzen.

 

Zu Frage 2:

Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Hauptstraße erscheint nicht sinnvoll.

Der Linienverkehr würde durch langsam fahrende LKW behindert.

 

Zu Frage 3:

Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Streifendienste.