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Beschluss |
Sachverhalt:
Aufgrund des Hinweises eines Bürgers wurde eine Ortsbegehung im Umfeld des Baumarktgeländes Castroper Straße / Kirchstraße durchgeführt. Hier konnten nach erfolgter Inaugenscheinnahme folgende Missstände festgestellt werden:
- Fahrzeuge verlassen den Parkplatz über die Castroper Straße (Durchfahrt verboten),
- Fahrzeuge aus Richtung Castrop-Rauxel kommend fahren verkehrswidrig über die Castroper Staße links auf den Parkplatz ein (durchgezogene Linie, Verkehrszeichen 209-30),
- Beschädigungen am Straßenbelag, dadurch bedingt „hoppelnde“ Anhänger von LKW,
- Erhebliche Lärmbelästigungen durch passierende Motorräder mit vermutlich nicht genehmigten Auspuffanlagen (Messwerte im Stand über 90 dB).
Durch die Besichtigung vor Ort konnten innerhalb kürzester Zeit bedenkliche Gefahrensituationen sowohl für Passanten als auch den Straßenverkehr erkannt werden.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 21.09.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Herr Belker beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Sofern es sich um Belange des fließenden Verkehrs handelt liegt die Überwachung im Zuständigkeitsbereich der Polizei.
An dieser Stelle sei bereits jetzt darauf hingewiesen, daß die Ausfahrt auf die Castroper Straße für den Anlieferverkehr ermöglicht werden muß. Die Lieferfahrzeuge des Baumarktes können die Ausfahrt zur Kirchstraße aus technischen Gründen nicht nutzen.
Zu Frage 2:
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Hauptstraße erscheint nicht sinnvoll.
Der Linienverkehr würde durch langsam fahrende LKW behindert.
Zu Frage 3:
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Streifendienste.