Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schrottimmobilie Castroper Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 22
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2016/0650 Anfrage: Schrottimmobilie Castroper Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Pietas, Sven
Federführend:FB 23 - Recht Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Im Hinblick auf die Schrottimmobilie an der Castroper Straße hat sich bis zum heutigen Anschein nach zumindest in baulicher Hinsicht nichts weiter getan. 

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie daher, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 21.09.2016 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Sind die Eigentumsverhältnisse nunmehr abschließend geklärt?
  2. Liegen der Verwaltung irgendwelche baurechtlichen Anträge vor (Umbau, Erweiterung, Abbruch o.ä.)?
  3. Sind für das betreffende Grundstück umweltrechtliche Mängel bzw. Belastungen bekannt?

 

 Herr Gresch gibt hierzu folgenden Bericht:

 

 

  1. Der Eigentümer wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung bekanntgegeben.

 

  1. Seit dem 18.02.2016 liegt ein Antrag zur „Instandsetzung von 2 Mehrfamilienhäusern“ vor. Die Bearbeitung ruht momentan auf Wunsch des Bauherrn. Nach Aussage des Architekten wird in den nächsten Wochen eine Rückmeldung dahingehend erfolgen, wie mit dem Antrag weiter zu verfahren ist.

 

  1. Das Gebäude ist bereits vor der Übertragung auf den neuen Eigentümer durch diverse Absperrmaßnahmen sowie durch ein auf dem Dach angebrachtes Netz soweit gesichert worden, dass keine Gefahren von ihm ausgehen. Die Maßnahmen wurden von der Stadt getragen. Der neue Eigentümer kann für diese Maßnahmen nicht in Regress genommen werden.

 

  1. Der neue Eigentümer kann bei zukünftig eventuell erforderlich werdenden Sicherungsmaßnahmen nur schwer herangezogen werden, da die Vollstreckung/Durchsetzung durch Zwangsgelder aufgrund des Wohnsitzes im Ausland nur schwer möglich ist.

 

  1. Eine Verbesserung des Zustandes des Gebäudes kann auf bauordnungsrechtlichem Wege  nicht herbeigeführt werden.

 

  1. Umweltrechtliche Mängel bzw. Belastungen des Grundstücks sind nicht bekannt.

 

  1. Die Verwaltung wird das Gebäude insbesondere in Bezug auf eventuelle zukünftige Verletzungen der Eigentümerpflichten (Gebühren und Abgaben, Verkehrssicherungspflichten, Nutzung, …) beobachten.