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Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1
Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die
Entfernung von
1 Ahorn, Stammumfang (StU) 198 cm
(Nr. 44 im Lageplan),
1 Robinie, StU 90 cm (Nr. 45 im
Lageplan).
Die Standorte sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Baumbestand wird durch insgesamt 3 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20
– 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen im Sportplatzbereich.
Die Entfernung des geschützten Baumbestandes darf erst dann vorgenommen
werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
20.04.2010 - Bezirksvertretung Wanne
Ö 2 - beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt
gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der
Stadt Herne die Entfernung von
1 Ahorn,
Stammumfang (StU) 198 cm (Nr. 44 im Lageplan),
1 Robinie, StU
90 cm (Nr. 45 im Lageplan).
Die Standorte sind im
beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Baumbestand wird durch insgesamt 3
Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die
Baumpflanzungen erfolgen im Sportplatzbereich.
Die Entfernung des geschützten
Baumbestandes darf erst dann vorgenommen werden, wenn die Baugenehmigung
vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
16
dagegen:
-
Enthaltung:
-
(Anmerkung der Schriftführerin:Der o. g. Lageplan ist dem Original der
Niederschrift beigefügt.)
Vergabe zur Umgestaltung der Hüller Straße zwischen der Bickernstraße und der Königsberger Straße / Moßkampweg (Titel 1) und der Hüller Straße zwischen der Königsberger Straße / Moßkampweg und der Danziger Straße (Titel 2) im Stadtbezirk Wanne
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung
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