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Auszug - Hinweisschilder auf Schulen und Kindertagesstätten - Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 08.04.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2010/0231 Hinweisschilder auf Schulen und Kindertagesstätten
- Anfrage des Bezirksverordneten Droste vom 08.04.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Droste, FrankAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es geht um Hinweisschilder im öffentlichen Verkehrsraum auf Schulen und Kindertagesstätten welche auf Grund einer Nachfrage der Gesamtschule Wanne-Eickel aufgekommen ist

Es geht um Hinweisschilder im öffentlichen Verkehrsraum auf Schulen und Kindertagesstätten welche auf Grund einer Nachfrage der Gesamtschule Wanne-Eickel aufgekommen ist.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 20.04.2010 nachstehende Frage von der Verwaltung beantworten zu lassen:

-          Gibt es ein einheitliches Konzept im Umgang mit Hinweisschildern auf Schulen und Kindertagesstätten?

    

 

Herr Becker antwortet:

 

Der Fachbereich hat ein Konzept zur wegweisenden Beschilderung für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Das Konzept wurde in der Sitzung am 30. Oktober 2007 der Bezirkvertretung Wanne im Detail vorgestellt.

 

Die Ausweisung von Schulen und Kindertagesstätten ist Bestandteil dieses Konzeptes.

 

Schulen werden von einem wiederkehrenden Personenkreis angefahren und müssen in der Regel nicht ausgeschildert werden. Eine Ausnahme bilden Schulen, auf deren Gelände sich eine Schulsportanlage mit überregionaler Bedeutung befindet. Ist die Einfahrt zu einer Schule nicht eindeutig zu erkennen, so kann in Ausnahmenfällen ein Straßennamensschild (Z. 437, StVO mit dem Hinweis „Zur X-Schule) angeordnet werden.

 

Die Hinweisbeschilderung zu Kindertageseinrichtungen ist zukünftig nach den Regeln der privaten Hinweisbeschilderung zu beantragen.

 

Die private Hinweisbeschilderung wird im Rahmen einer Ortsatzung der Stadt Herne geregelt. Eine Änderung dieser Ortsatzung wird derzeit vom zuständigen Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport  vorbereitet.

 

 

Herr Droste sagt, dass die Sporthalle und der Eingangsbereich der Gesamtschule Wanne schlecht einsehbar sind. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob auf Grund der vorher gegebenen Antwort eine Aufstellung des Hinweisschildes möglich ist.

 

Herr Becker wird die Frage prüfen lassen und liefert die Antwort nach.