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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung genehmigt die folgende, am 11.02.2010 gefasste Dringlichkeits-entscheidung:
„Herr Bezirksbürgermeister Koch und Herr Bezirksverordneter Droste empfehlen gemäß § 36 Abs. 5 i. V. m. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen.“
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
15 |
dagegen: |
1 |
Enthaltung: |
- |
(Anmerkung der Schriftführerin: Die Ordnungsbehördliche Verordnung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.)