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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 51.04 Bez.: Stadterneuerung |
Nr.: 13 Bez.: Aufw. für Sach- und Dienstleistungen Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen |
2010: A: - 50.000 € E: 45.000 € 2011: A: - 80.000 € E: 72.000 € |
Teilfinanzplan
(investiv)
Maßnahme |
Kontengruppe |
Einzahlung/Auszahlung
(-) |
Nr.: xxx Bez.: |
Nr.: xxx Bez.: |
xxx |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Wanne beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz
Sachverhalt:
Die aktive Mitwirkung der Beteiligten konnte im Stadtteil Bickern/Unser Fritz bisher aus den Pauschalmitteln nach den Richtlinien Stadterneuerung 1998 finanziert werden. Mit den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 entfällt diese Möglichkeit. Statt dessen kann die Stadt gemäß Ziffer 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 in den Gebieten der Sozialen Stadt einen Verfügungsfonds für Maßnahmen zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten bei der Aufstellung und Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes einrichten, aus dem bürgerschaftlich getragene Projekte finanziert werden sollen, die der Verstetigung des Prozesses dienen.
Bis zum Ende des Projektes im Jahr 2011 stehen dafür 130.000 Euro zur Verfügung, die sich aus Mitteln der EU, des Bundes, des Landes NRW und aus Eigenmitteln der Stadt zusammen setzen.
Als Grundlage für die Vergabe dieser Mittel sind städtische Richtlinien zu erlassen, in denen die Art, der finanzielle Umfang und der Verwendungszweck der Mittel sowie die verantwortliche Stelle, die die Entlastung für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds bestätigt, zu benennen sind.
Die Verwaltung hat entsprechende Richtlinien erarbeitet (siehe Anlage) und diese der Bezirksregierung Arnsberg zur Zustimmung vorgelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat aus förderrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Erlass dieser Richtlinien.
Der Stadtteilbeirat und die Lenkungsgruppe Bickern/Unser Fritz haben in ihren Sitzungen am 16.02.2010 und am 22.02.2010 die Richtlinien beraten und empfehlen der BV Wanne einstimmig, die Richtlinien zu beschließen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz
Antragsformular für einen Zuschuss aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 10_02_22 Richtlinien Verfügungsfonds für Gremienvorlage (28 KB) | ||||
2 | öffentlich | 10_01_14 Förderantrag Verfügungsfonds mit LOGO (23 KB) |