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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0129  

Betreff: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lindemann, Tel. 3381
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.04.2010 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
20.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:     51.04

Bez.:  Stadterneuerung

Nr.:    13

Bez.:  Aufw. für Sach- und

           Dienstleistungen

 

Nr.:      2

Bez.:   Zuwendungen        

2010:

A:   - 50.000 €

E:     45.000 €

 

2011:

A:    - 80.000 €

E:      72.000 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                xxx

Bez.:

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die aktive Mitwirkung der Beteiligten konnte im Stadtteil Bickern/Unser Fritz bisher aus den Pauschalmitteln nach den Richtlinien Stadterneuerung 1998 finanziert werden. Mit den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 entfällt diese Möglichkeit. Statt dessen kann die Stadt gemäß Ziffer 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 in den Gebieten der Sozialen Stadt einen Verfügungsfonds für Maßnahmen zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten bei der Aufstellung und Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes einrichten, aus dem bürgerschaftlich getragene Projekte finanziert werden sollen, die der Verstetigung des Prozesses dienen.

 

Bis zum Ende des Projektes im Jahr 2011 stehen dafür 130.000 Euro zur Verfügung, die sich aus Mitteln der EU, des Bundes, des Landes NRW und aus Eigenmitteln der Stadt zusammen setzen.

 

Als Grundlage für die Vergabe dieser Mittel sind städtische Richtlinien zu erlassen, in denen die Art, der finanzielle Umfang und der Verwendungszweck der Mittel sowie die verantwortliche Stelle, die die Entlastung für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds bestätigt, zu benennen sind.

 

Die Verwaltung hat entsprechende Richtlinien erarbeitet (siehe Anlage) und diese der Bezirksregierung Arnsberg zur Zustimmung vorgelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat aus förderrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Erlass dieser Richtlinien.

 

Der Stadtteilbeirat und die Lenkungsgruppe Bickern/Unser Fritz haben in ihren Sitzungen am 16.02.2010 und am 22.02.2010 die Richtlinien beraten und empfehlen der BV Wanne einstimmig, die Richtlinien zu beschließen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

      

Anlagen:

Anlagen:

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz

 

Antragsformular für einen Zuschuss aus dem Verfügungsfonds im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Bickern/Unser Fritz

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 10_02_22 Richtlinien Verfügungsfonds für Gremienvorlage (28 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 10_01_14 Förderantrag Verfügungsfonds mit LOGO (23 KB)