|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von
1 Ahorn, Stammumfang (StU) 198 cm (Nr. 44 im Lageplan),
1 Robinie, StU 90 cm (Nr. 45 im Lageplan).
Die Standorte sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Baumbestand wird durch insgesamt 3 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen im Sportplatzbereich.
Die Entfernung des geschützten Baumbestandes darf erst dann vorgenommen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
- |
Enthaltung: |
- |
(Anmerkung der Schriftführerin: Der o. g. Lageplan ist dem Original der Niederschrift beigefügt.)