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Auszug - Sportanlage Hauptstraße - Entfernung von geschütztem Baumbestand gem. Baumschutzsatzung der Stadt Herne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 2
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2010/0273 Sportanlage Hauptstraße - Entfernung von geschütztem Baumbestand gem. Baumschutzsatzung der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

 

1 Ahorn, Stammumfang (StU) 198 cm (Nr. 44 im Lageplan),

1 Robinie, StU 90 cm (Nr. 45 im Lageplan).

 

Die Standorte sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Baumbestand wird durch insgesamt 3 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen im Sportplatzbereich.

Die Entfernung des geschützten Baumbestandes darf erst dann vorgenommen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin:  Der o. g. Lageplan ist dem Original der Niederschrift beigefügt.)