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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0273  

Betreff: Sportanlage Hauptstraße - Entfernung von geschütztem Baumbestand gem. Baumschutzsatzung der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
20.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.: ./.

Nr.:

Bez.:

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.: ./.

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

 

1 Ahorn, Stammumfang (StU) 198 cm (Nr. 44 im Lageplan),

1 Robinie, StU 90 cm (Nr. 45 im Lageplan).

 

Die Standorte sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Der Baumbestand wird durch insgesamt 3 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen im Sportplatzbereich.

Die Entfernung des geschützten Baumbestandes darf erst dann vorgenommen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem die Sportanlage mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet wurde, soll sie im Jahr 2010 mit der Errichtung eines funktionsfähigen modernen Umkleidegebäudes vervollständigt werden.

Im Zuge dieses Umbaues fallen einige Räume, die bisher als Lager- und Besprechungs-räume dienten, weg. Diese Räume sollen nun zur Ergänzung der Anlage an der vorgeschlagenen Stelle in einer baulichen Einheit mit den bereits vorhandenen Gebäuden errichtet werden. Die Errichtung kann auch räumlich nicht verschoben werden (so dass die Bäume nicht betroffen sind) da ansonsten die Wasser- und Abwasserversorgung große Probleme bereiten würden.

Somit wird die Errichtung der Jugendräume mit Lagerräumen und die Entfernung des o. g. geschützten Baumbestandes von der Verwaltung als erforderlich angesehen.

Die Bäume sind augenscheinlich gesund und vital und weisen keine sichtbaren Schäden auf.

 

Zusätzlich zu den zwei geschützten Bäumen wird noch ein weiterer, ungeschützter Ahorn mit StU von 53 cm (Nr. 46 im Lageplan) entfernt werden müssen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat