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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0190  

Betreff: Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 214 – Berliner Straße / Herner Straße –, Stadtbezirk Wanne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr V. Schmid, Tel. 4650
Federführend:FB 52 - Kataster und Geoinformation Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Schmid, Volker   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.04.2010 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
20.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.04.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.05.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                  ./:

Bez.:

Nr.:                   ./.

Bez.:

                    ./.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                  ./:

Bez.:

Nr.:                   ./:

Bez.:

                    ./:

 

Der Gemeinde entstehen außer dem Verwaltungsaufwand keine Kosten.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 214 – Berliner Straße / Herner Straße –, Stadtbezirk Wanne.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.05.2008 die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 214 – Berliner Straße / Herner Straße –.

 

Das Bebauungsplanverfahren konnte bisher nicht zur Rechtskraft gebracht werden, da das für die planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB zu Grunde zu legende städtebauliche Entwicklungskonzept noch nicht vollständig vorliegt. Ziel ist die Entwicklung eines mehrstufigen planerischen Handlungskonzeptes, das sich aus den Bausteinen „Nahversorgungskonzept“, „Zentrenkonzept“ und „Konzept für nicht-integrierte Einzelhandelsstandorte“ zusammensetzt.

 

Die Bausteine Nahversorgungskonzept“ und „Zentrenkonzept“ wurden bereits vom Rat der Stadt Herne beschlossen. Das „Konzept für nicht-integrierte Einzelhandelsstandorte“ wird zurzeit von der Verwaltung erarbeitet. Die beschlossenen Konzepte befinden sich derzeit in der fachlichen Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg). Dabei werden unterschiedliche Auffassungen zu Abgrenzungen zentraler Versorgungsbereiche und zu der Herner Sortimentsliste aus Gründen der Rechtssicherheit geklärt. Bedingt hierdurch verzögert sich auch die Erarbeitung des Bebauungsplans.

 

Um das Bebauungsplanverfahren ungehindert fortführen zu können, ist es daher erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

Anlagen:

Anlagen:

Satzung

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VS 214 - Satzung - 1. Verlängerung (27 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VS 214 - Übersichtsplan - 1. Verlängerung (2010 KB)