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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 08.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Haushaltsplan 2007
Enthält Anlagen
2007/0131  
Ö 2  
Nahversorgungskonzept 2006
2006/0679  
Ö 3  
Frühjahrskirmes in der Herner Innenstadt - mündlicher Bericht -    
Ö 4  
Verbesserung der Orientierungshinweise zu den Häusern Dorstener Straße 112 a, 114, 116 a und 116 b - Anfrage des Bezirksverordneten Fischer vom 22.02.2007 -
2007/0149  
Ö 5  
Sachstand über die Abwicklung der Baumaßnahmen und Auftragsarbeiten des Jahres 2006 und Vorstellung der Maßnahmen des Vorhabenplanes 2007
Enthält Anlagen
2007/0147  
Ö 6  
Entfernung von geschütztem Baumbestand gem. Baumschutzsatzung der Stadt Herne im Rahmen der Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Schulstraße
2007/0160  
Ö 7  
Planfeststellungsverfahren gemäß § 170 Landeswassergesetz (LWG) hier: Die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24, 45128 Essen, hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung, für den Bau und Betrieb eines Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund bis Dinslaken (AKE) gestellt.
Enthält Anlagen
2007/0139  
Ö 8  
Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
Enthält Anlagen
2007/0117  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

   
    01.03.2007 - Schulausschuss
    Ö 4 - beschlossen
    Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

7

 

   
    08.03.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:

Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:

 

Satz 3 des Beschlussvorschlages soll nach „...Schulräume vorhanden sind...“ wie folgt ergänzt werden

 

 „– sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt –„

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

2

 

Danach stellt Herr Brüggemann den Beschlussvorschlag mit der Änderung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt – der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

2

 

   
    13.03.2007 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind - sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume / Mehrzweckräume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - ,der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

5

Enthaltung:

3

 

   
    14.03.2007 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

11

dagegen:

4

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die o.a. tabellarische Übersicht ist Anlage zum Original der Niederschrift.

 

Die von Frau Meißner-Moroz zur Einsicht gewünschte Stellungnahme der Katholischen Grundschule an der Bergstraße ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A2-StellungSchulK (91 KB)      
   
    15.03.2007 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

5

Enthaltung:

1

 

   
    15.03.2007 - Integrationsrat
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

3

Enthaltung:

1

 

   
    20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Herr Stadtverordneter Dr

Herr Stadtverordneter Dr. Dudda schlägt in einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der GRÜNEN Fraktion vor, statt der beschlossenen Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den Terminus „Schulräume“ in „Klassenräume“ zu ändern.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

Danach lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

   
    27.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 12 - beschlossen
    Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes

Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes. Frau Stadträtin Thierhoff kündigt an, der Niederschrift das Programm beizufügen (Anlage).

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

39

dagegen:

25

Enthaltung:

 --

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A1_AufnahmerahmenGrundschulen2008-09 (35 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2007-0117_A2-Raumprogramm (855 KB)      
Ö 9  
Erweiterung der Offenen Ganztagsschule an der Schillerschule - Stadtbezirk Herne-Mitte -
Enthält Anlagen
2007/0111  
Ö 10  
Herner Leuchten auf dem Boulevard Bahnhofstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 21.02.2007 -
2007/0141  
Ö 11  
Radfahren in Einbahnstraßen - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 23.02.2007 -
2007/0148  
Ö 12  
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich Hölkeskampring / Kreuzung Sodinger Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 24.02.2007 -
2007/0150  
Ö 13  
Bericht der Verwaltung zur Beseitigung von Gefahrenbäumen in der Gräffstraße
2007/0145  
Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
N 1     Veräußerung eines Grundstücks im Lerchenweg      
N 2     Vergabe der landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten im Stadtgebiet Herne-Mitte für den Zeitraum 11. KW 2007 bis 31.01.2008 an die Firma Flora und Pflege GmbH, Realschulstraße 24, 47051 Duisburg      
N 3     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung