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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:
Satz 3 des Beschlussvorschlages soll nach „...Schulräume vorhanden sind...“ wie folgt ergänzt werden
„– sofern
es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst,
Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt
–„
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
10 |
dagegen: |
6 |
Enthaltung: |
2 |
Danach stellt Herr Brüggemann den Beschlussvorschlag mit der Änderung zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt – der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
10 |
dagegen: |
6 |
Enthaltung: |
2 |