Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0141  

Betreff: Herner Leuchten auf dem Boulevard Bahnhofstraße
- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 21.02.2007 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Gabriele Przybyl
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
08.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Das Gesamtkonzept des Boulevards beinhaltete ursprünglich von der Planung bis zur Umset-zung ein in sich abgestimmtes Erschein

Das Gesamtkonzept des Boulevards beinhaltete ursprünglich von der Planung bis zur Umsetzung ein in sich abgestimmtes Erscheinungsbild. Umso mehr fallen seit geraumer Zeit die Herner Leuchten Nr. 29 und Nr. 30 durch einen vom Gesamtbild abweichenden Anstrich auf.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

1.       Handelt es sich bei den beiden Leuchten um eine spezielle Schutzfarbe, damit evtl. das Anbringen von Aufklebern und das Besprühen von Graffitis verhindert werden kann?

2.       Wann ist zur Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes mit einer Umsetzung für den gesamten Boulevard zu rechnen?

3.       Wie hoch werden die anfallenden Kosten zur Durchführung der Maßnahme sein und wer trägt diese?