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Das Gesamtkonzept
des Boulevards beinhaltete ursprünglich von der Planung bis zur Umsetzung ein
in sich abgestimmtes Erscheinungsbild. Umso mehr fallen seit geraumer Zeit die
Herner Leuchten Nr. 29 und Nr. 30 durch einen vom Gesamtbild abweichenden
Anstrich auf.
Ich frage daher
die Verwaltung:
1.
Handelt es sich bei den beiden Leuchten um eine spezielle
Schutzfarbe, damit evtl. das Anbringen von Aufklebern und das Besprühen von
Graffitis verhindert werden kann?
2.
Wann ist zur Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes mit einer
Umsetzung für den gesamten Boulevard zu rechnen?
3.
Wie hoch werden die anfallenden Kosten zur Durchführung der
Maßnahme sein und wer trägt diese?