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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
Gremium: Bezirksvertretung Wanne
Datum: Di, 17.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:20 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Urbane Seilbahn zwischen dem Hbf Wanne-Eickel und der Techno Ruhr International (TRI) Sachstand und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
2023/0977  
Ö 2  
Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Wanne
2023/0989  
Ö 3  
Haushaltsplan 2024
Enthält Anlagen
2023/0868  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mobilitätswende Herne
2023/0881  
Ö 5  
Antrag: Konzept zum Umgang mit Problemimmobilien
Enthält Anlagen
2023/0983  
Ö 6  
Anfrage: Fake-Schilder Tempo 30 Wiedehopfstraße
Enthält Anlagen
2023/0972  
Ö 7  
Anfrage: Container-Standorte an Fahrradwegen im Bezirk Wanne
Enthält Anlagen
2023/0959  
Ö 8  
Anfrage: Grünwegeverbindung Bebauungsplan Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - / Beleuchtung in Zusammenhang mit Sachstand
Enthält Anlagen
2023/0982  
    17.10.2023 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Sachverhalt:


Der bestehende Fußweg innerhalb der nördlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - ist unbeleuchtet. In der Vorlage 2022/0126 zum Aufstellungsbeschluss wird diese (auch im Grünflächenentwicklungsprogramm der Stadt Herne verortete) Grünwegeverbindung, die den Florapark mit der Grünanlage an der Franzstraße verbindet, als erhaltenswert erwähnt.

Seit der Sportplatz nicht mehr bespielt wird und so auch nicht sporadisch das Flutlicht mitgenutzt werden kann, stellt die fehlende Beleuchtung ein schwerwiegendes Manko für die subjektive, aber auch die objektive Sicherheit der Passanten dar.

Weitere Faktoren: dichter Baum- und Buschbewuchs zu beiden Seiten des Weges verhindert eine Einsehbarkeit von außen, die nächste Wohnbebauung ist weiter entfernt.

Ebenso darf nicht unerwähnt bleiben, dass in beiden Parks, die durch diesen Weg verbundenen werden, die Alkohol- und BTM-Szene aktiv ist und Jugendliche sich zu Gruppen formieren.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In der BV Wanne wurde die Aufstellung des Behauungsplans Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - am 22.03.2022 und die öffentliche Auslegung am 31.05.2022 beschlossen. Wie ist der Sachstand des Vorhabens?
  2. Ist in der o.g. Planung eine Beleuchtung für die Grünwegeverbindung vorgesehen?
  3. Wenn ja: Wann wird im Rahmen des Bauvorhabens voraussichtlich mit der Fertigstellung der Wegebeleuchtung zu rechnen sein?
  4. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, in der Zwischenzeit bzw. zeitnah eine Beleuchtung bereitzustellen?
  5. Wenn ja, wie schnell könnte dies umgesetzt werden?

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Derzeit finden Abstimmungen mit der St. Elisabeth Gruppe bzgl. der genauen Größe und Positionierung des geplanten Parkhauses statt. Sobald diese abgeschlossen sind, werden die Parameter in die Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 8(W), 2. Änderung - Franzstraße - aufgenommen und der Bebauungsplanentwurf für die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet.

 

Zu Frage 2:

Nein. Die Beleuchtung der Grünwegeverbindung ist kein bauleitplanerischer Belang und somit losgelöst vom Bauleitplanverfahren.

 

Zu Frage 3:

s. 2)

 

Zu Frage 4:

Es sollte in Grünanlagen aus ökologischer und ökonomischer Sicht möglichst auf Beleuchtungen verzichtet werden.

 

Einerseits sollte der nächtliche Lichteinfluss auf die Flora und Fauna nicht weiter erhöht werden. Besonders in einer sehr dicht besiedelten Stadt wie Herne sollte versucht werden, die ohnehin minimalen Refugien für die hiesige Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten bzw. nicht weiter zu schädigen.

 

Andererseits entstehen für die Errichtung der Beleuchtung einmalig investive Kosten, vor allem aber konsumtive Folgekosten für den jährlichen Energieverbrauch sowie die Wartung der Beleuchtungsanlage.

 

Die Überprüfung der genannten Wegeverbindung und deren Umfeld hat ergeben, dass die begehrte Beleuchtung einen Lückenschluss zwischen der beleuchteten Durchwegung im Florapark im Westen und der beleuchteten Durchwegung des Franzparks im Osten darstellen würde. Daher ist die Bereitstellung der Beleuchtung in diesem geprüften Einzelfall aus Sicht der Verwaltung denkbar.

 

Zu Frage 5:

Für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage wird ein Beschluss des zuständigen Gremiums sowie die entsprechenden investiven Mittel benötigt.

 

Die Verwaltung wird die Stadtwerke Herne (Rahmenvertragspartner) in Folge eines vorgenannten Beschlusses beauftragen, die o. g. Beleuchtung zu Planen und eine Kostenschätzung zu erstellen.

 

Die aus der Kostenschätzung resultierenden, zur Umsetzung der Maßnahme benötigten, investiven Haushaltsmittel werden infolgedessen im Rahmen der nächstmöglichen Haushaltsaufstellung in den Haushalt für das entsprechende Jahr eingebracht. Zurzeit wäre dies der Haushalt für das Jahr 2025.

 

Erst nach Genehmigung und Freigabe des entsprechenden Haushaltes kann die Installation der Beleuchtung umgesetzt werden.

 

Darüber hinaus weist die Verwaltung auf lange Wartezeiten bei der Planung der Beleuchtung durch die Stadtwerke hin, wodurch sich eine potentielle Maßnahme weiter verschieben kann.

 

Ö 9  
Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 2023 bis 2027 (Teilplan Förderschulen)
Enthält Anlagen
2023/0806  
Ö 10  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 - Karlstraße -, 1. Änderung des Durchführungsvertrages      
N 2     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023_0806 (16049 KB)