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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0868  

Betreff: Haushaltsplan 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne
17.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel
19.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen
25.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
26.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

     


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretungen empfehlen dem Rat der Stadt, den Haushaltsplan 2024 mit den in den Veränderungsnachweisen aufgeführten Änderungen unter Berücksichtigung der im Sachverhalt vorhandenen Ausführungen zu beschließen, soweit die Festsetzungen in die Aufgabenbereiche der Bezirksvertretungen fallen.

       


Sachverhalt:
 

 

Der Bezirkshaushaltsplan findet sich als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Herne im Internet innerhalb der Rubrik Rathaus Stadtfinanzen Finanzsteuerung Haushaltsplan.

 

Die Ausweisung sowohl für die bezirksbezogenen Teilergebnis- als auch Teilfinanzpläne erfolgt zusammengefasst jeweils für einen Bezirk. Die Bezirke werden fortfolgend ausgewiesen: Sodingen, Wanne, Eickel, Herne-Mitte und sonstige bezirksbezogene Ansätze (MBEZ).

 

Um den speziellen Informationsbedürfnissen der Bezirke Rechnung zu tragen, weicht die Darstellung im Bezirkshaushaltsplan von jener des Gesamthaushaltsplanes ab.

Am Beginn der bezirksbezogenen Haushaltsplandarstellung steht der bezirksspezifische Teilergebnisplan für den gesamten Bezirk, der ausschließlich die bezirksbezogenen Erträge und Aufwendungen nach dem Muster des Teilergebnisplans im Gesamthaushaltsplan ausweist. Daran schließen sich fortfolgend alle produktbezogenen Teilergebnispläne an, welche im Gegensatz zu der Ausweisung im Gesamthaushaltsplan die bezirksbezogenen Erträge und Aufwendungen kontenscharf abbilden.


An den ergebniswirksamen Teil des Bezirkshaushaltsplanes schließt sich der bezirksspezifische Teilfinanzplan an, welcher wieder der Darstellungsweise im Gesamthaushaltsplan entspricht, jedoch nur den für die Bezirke relevanten Investitionsteil abbildet. Die produktbezogenen, bezirksspezifischen Teilfinanzpläne weisen, in einer dem Informationsbedürfnis der Bezirke nachkommenden Weise, alle Investitionsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen aus, während im Gesamthaushaltsplan nur Investitionsmaßnahmen über 50.000 Euro einzeln dargestellt werden.

Bezüglich des Umfanges und der Gestaltung der Erläuterungen im Haushaltsplan bleiben die bekannten Standards unverändert gesetzt, welche dazu führen, dass die Erläuterungen qualitativ und quantitativ auf das Informationsbedürfnis des Rates und der Bezirksvertretungen abgestimmt sind.

 

Die Fachausschüsse des Rates der Stadt haben den Haushaltsplan auf der Grundlage des Entwurfes, eigener Änderungsbeschlüsse und sonstiger von der Verwaltung vorgeschlagener Änderungen beraten.

 

Die Anlagen zu dieser Beschlussvorlage weisen als Veränderungsnachweis alle bezirksrelevanten Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aus.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

        


Anlagen:
 

Anlage A1:  Bezirksrelevante Änderungen zum Entwurf im Ergebnisplan

Anlage A2:  Bezirksrelevante Änderungen zum Entwurf im investiven Teil des

  Finanzplanes              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A1_VÄN_Konsumtiv (50 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich A2_VÄN_Investiv (53 KB)