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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0972  

Betreff: Anfrage: Fake-Schilder Tempo 30 Wiedehopfstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Keller, Daniel
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne
17.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Das Thema Verkehrskontrolle und Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wiedehopfstraße war in den vergangenen Jahren häufiger Thema in der BV Wanne. Am 28.1.2020 hat die BV auf Antrag von SPD und CDU bei einer Gegenstimme die Verwaltung mit der Prüfung der Einrichtung einer Tempo-30 Strecke auf Herner Stadtgebiet beauftragt.

In der BV Wanne am 10.3.2020 hat die Verwaltung das Ergebnis ihrer Prüfung mitgeteilt. Laut Ratsinformationssystem wurde die folgende Erklärung abgegeben:

 

 „Das Dezernat V hat aus Umweltschutzgründen die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 empfohlen. Die Straßenverkehrsbehörde des FB 44 hat dieser Empfehlung Folge geleistet und gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen auf der Wiedehopfstraße zwischen der Dorstener Straße und der Stadtgrenze angeordnet.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird gem. § 45 Abs. 3 S.1 StVO das Verkehrszeichen 274-30 in Fahrtrichtung Norden unmittelbar hinter der Kreuzung zur Dorstener Straße und in Fahrtrichtung Süden unmittelbar hinter der Stadtgrenze aufgestellt.

Die Umsetzung durch den FB Tiefbau und Verkehr wird in Kürze erfolgen.“

 

Wir gehen doch davon aus, dass die Schilder von der Stadt dann auch angebracht worden sind. Insofern ist es verwunderlich, dass jetzt in der Presse zu lesen war, dass bei einer Geschwindigkeitskontrolle der Polizei die Anordnung der T-30 Strecke angezweifelt wird. Es ist von Fake-Schildern die Rede, die Unbekannte anstelle der T-50 Schilder aufgehängt hätten.

Selbst die Stadt kann sich die Schilder nicht erklären und erwägt jetzt sogar die Rückzahlung von Bußgeldern.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Hat die Stadt bzw. Straßen NRW nach dem 10.3.2020 T-30 Schilder aufgehängt?
  2. Falls ja, hat die Stadt oder Straßen NRW diese Schilder später wieder abgehängt?
  3. Wenn ja, mit welcher Begründung?

    


Anlagen:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Tempo 30 Wiedehopfstraße (139 KB)