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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Grünwegeverbindung Bebauungsplan Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - / Beleuchtung in Zusammenhang mit Sachstand  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:20 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2023/0982 Anfrage: Grünwegeverbindung Bebauungsplan Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - / Beleuchtung in Zusammenhang mit Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Linnemann, Uta Anna
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine   
 
Beschluss


Sachverhalt:


Der bestehende Fußweg innerhalb der nördlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - ist unbeleuchtet. In der Vorlage 2022/0126 zum Aufstellungsbeschluss wird diese (auch im Grünflächenentwicklungsprogramm der Stadt Herne verortete) Grünwegeverbindung, die den Florapark mit der Grünanlage an der Franzstraße verbindet, als erhaltenswert erwähnt.

Seit der Sportplatz nicht mehr bespielt wird und so auch nicht sporadisch das Flutlicht mitgenutzt werden kann, stellt die fehlende Beleuchtung ein schwerwiegendes Manko für die subjektive, aber auch die objektive Sicherheit der Passanten dar.

Weitere Faktoren: dichter Baum- und Buschbewuchs zu beiden Seiten des Weges verhindert eine Einsehbarkeit von außen, die nächste Wohnbebauung ist weiter entfernt.

Ebenso darf nicht unerwähnt bleiben, dass in beiden Parks, die durch diesen Weg verbundenen werden, die Alkohol- und BTM-Szene aktiv ist und Jugendliche sich zu Gruppen formieren.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In der BV Wanne wurde die Aufstellung des Behauungsplans Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - am 22.03.2022 und die öffentliche Auslegung am 31.05.2022 beschlossen. Wie ist der Sachstand des Vorhabens?
  2. Ist in der o.g. Planung eine Beleuchtung für die Grünwegeverbindung vorgesehen?
  3. Wenn ja: Wann wird im Rahmen des Bauvorhabens voraussichtlich mit der Fertigstellung der Wegebeleuchtung zu rechnen sein?
  4. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, in der Zwischenzeit bzw. zeitnah eine Beleuchtung bereitzustellen?
  5. Wenn ja, wie schnell könnte dies umgesetzt werden?

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Derzeit finden Abstimmungen mit der St. Elisabeth Gruppe bzgl. der genauen Größe und Positionierung des geplanten Parkhauses statt. Sobald diese abgeschlossen sind, werden die Parameter in die Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 8(W), 2. Änderung - Franzstraße - aufgenommen und der Bebauungsplanentwurf für die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet.

 

Zu Frage 2:

Nein. Die Beleuchtung der Grünwegeverbindung ist kein bauleitplanerischer Belang und somit losgelöst vom Bauleitplanverfahren.

 

Zu Frage 3:

s. 2)

 

Zu Frage 4:

Es sollte in Grünanlagen aus ökologischer und ökonomischer Sicht möglichst auf Beleuchtungen verzichtet werden.

 

Einerseits sollte der nächtliche Lichteinfluss auf die Flora und Fauna nicht weiter erhöht werden. Besonders in einer sehr dicht besiedelten Stadt wie Herne sollte versucht werden, die ohnehin minimalen Refugien für die hiesige Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten bzw. nicht weiter zu schädigen.

 

Andererseits entstehen für die Errichtung der Beleuchtung einmalig investive Kosten, vor allem aber konsumtive Folgekosten für den jährlichen Energieverbrauch sowie die Wartung der Beleuchtungsanlage.

 

Die Überprüfung der genannten Wegeverbindung und deren Umfeld hat ergeben, dass die begehrte Beleuchtung einen Lückenschluss zwischen der beleuchteten Durchwegung im Florapark im Westen und der beleuchteten Durchwegung des Franzparks im Osten darstellen würde. Daher ist die Bereitstellung der Beleuchtung in diesem geprüften Einzelfall aus Sicht der Verwaltung denkbar.

 

Zu Frage 5:

Für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage wird ein Beschluss des zuständigen Gremiums sowie die entsprechenden investiven Mittel benötigt.

 

Die Verwaltung wird die Stadtwerke Herne (Rahmenvertragspartner) in Folge eines vorgenannten Beschlusses beauftragen, die o. g. Beleuchtung zu Planen und eine Kostenschätzung zu erstellen.

 

Die aus der Kostenschätzung resultierenden, zur Umsetzung der Maßnahme benötigten, investiven Haushaltsmittel werden infolgedessen im Rahmen der nächstmöglichen Haushaltsaufstellung in den Haushalt für das entsprechende Jahr eingebracht. Zurzeit wäre dies der Haushalt für das Jahr 2025.

 

Erst nach Genehmigung und Freigabe des entsprechenden Haushaltes kann die Installation der Beleuchtung umgesetzt werden.

 

Darüber hinaus weist die Verwaltung auf lange Wartezeiten bei der Planung der Beleuchtung durch die Stadtwerke hin, wodurch sich eine potentielle Maßnahme weiter verschieben kann.