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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Fake-Schilder Tempo 30 Wiedehopfstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:20 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2023/0972 Anfrage: Fake-Schilder Tempo 30 Wiedehopfstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Keller, Daniel
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


53/1 Mobilität Verkehr, Zuwendungen 

Herr Sternemann  17.10.2023

Sachverhalt:
 

Das Thema Verkehrskontrolle und Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wiedehopfstraße war in den vergangenen Jahren häufiger Thema in der BV Wanne. Am 28.1.2020 hat die BV auf Antrag von SPD und CDU bei einer Gegenstimme die Verwaltung mit der Prüfung der Einrichtung einer Tempo-30 Strecke auf Herner Stadtgebiet beauftragt.

In der BV Wanne am 10.3.2020 hat die Verwaltung das Ergebnis ihrer Prüfung mitgeteilt. Laut Ratsinformationssystem wurde die folgende Erklärung abgegeben:

 

 „Das Dezernat V hat aus Umweltschutzgründen die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 empfohlen. Die Straßenverkehrsbehörde des FB 44 hat dieser Empfehlung Folge geleistet und gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen auf der Wiedehopfstraße zwischen der Dorstener Straße und der Stadtgrenze angeordnet.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird gem. § 45 Abs. 3 S.1 StVO das Verkehrszeichen 274-30 in Fahrtrichtung Norden unmittelbar hinter der Kreuzung zur Dorstener Straße und in Fahrtrichtung Süden unmittelbar hinter der Stadtgrenze aufgestellt.

Die Umsetzung durch den FB Tiefbau und Verkehr wird in Kürze erfolgen.“

 

Wir gehen doch davon aus, dass die Schilder von der Stadt dann auch angebracht worden sind. Insofern ist es verwunderlich, dass jetzt in der Presse zu lesen war, dass bei einer Geschwindigkeitskontrolle der Polizei die Anordnung der T-30 Strecke angezweifelt wird. Es ist von Fake-Schildern die Rede, die Unbekannte anstelle der T-50 Schilder aufgehängt hätten.

Selbst die Stadt kann sich die Schilder nicht erklären und erwägt jetzt sogar die Rückzahlung von Bußgeldern.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Hat die Stadt bzw. Straßen NRW nach dem 10.3.2020 T-30 Schilder aufgehängt?
  2. Falls ja, hat die Stadt oder Straßen NRW diese Schilder später wieder abgehängt?
  3. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

 

 

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr (LB NRW) dem Dezernatsbüro V, dem Fachbereich Recht und dem Fachbereich Öffentliche Ordnung beantwortet Herr Rupp die Anfrage wie folgt. Dazu wird in der Antwort zur Frage 1 der Vollständigkeit halber die Aufgabenteilung zwischen Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger aufgezeigt:

 

Zu 1.

 

Nein.

 

Die Anordnung von Tempo 30 in diesem Bereich ist durch die Stadt Herne am 9. März 2020 schriftlich erfolgt. Die Anordnung vom 9. März 2020 ist am 24. März 2020 per E-Mail vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr (53) an den LB NRW übermittelt worden, verbunden mit der Bitte, die erforderliche Beschilderung aufzustellen und eine Vollzugsmeldung zu geben.

 

Die Beteiligung des LB NRW an dieser Stelle hat folgenden Grund:

 

Die Straßenbaulast liegt für die Wiedehopfstraße als Landesstraße (L 630) im fraglichen Straßenabschnitt beim Land NRW. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Dazu zählen auch die Anbringung und Unterhaltung von Verkehrszeichen und Verkehrssignalanlagen nach Maßgabe der Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde (§ 5b StVG). Zuständige Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt Herne in ihrem Gemeindegebiet.

 

Wegen dieser geteilten behördlichen Zuständigkeiten fällt bei der Wiedehopfstraße die Zuständigkeit für die Anordnung einer auf § 45 StVO gestützten Geschwindigkeitsbeschränkung der Stadt Herne als Straßenverkehrsbehörde zu, die technische Umsetzung (Beschilderung) der Anordnung liegt hingegen beim Träger der Straßenbaulast, hier dem Land NRW und seinem Landesbetrieb.

 

LB NRW hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass dort nicht nachvollzogen werden kann, wann und wer das „Tempo-30-Schild“ aufgehängt hat.

 

Zu 2.

 

LB NRW hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass das installierte „Tempo-30-Schild“ durch die Straßenmeisterei Dortmund im Juli 2022 entfernt wurde.

 

Zu 3.

 

LB NRW hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Beschilderung entfernt wurde, weil auch auf Nachfrage bei der Stadt Herne der zuständigen Straßenmeisterei eine verkehrsrechtliche Anordnung über „Tempo-30“ nicht vorlag. Die Die schriftliche Anordnung war bei der Stadt Herne versehentlich auf eine von der sonst üblichen Praxis abweichende Art dokumentiert worden, was zu der Aussage führte, es bestehe keine Anordnung von Tempo 30.

 

 

I:\FB53POOL\F5301\Stadtbezirke\Bezirke\20231017_BV_Wanne_Stllng_Anfrage_30_50_Wiede_V0_1.docx Seite 1 von 2