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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0806  

Betreff: Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 2023 bis 2027 (Teilplan Förderschulen)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Svenja, Tel. 3143
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Hoffmann, Svenja
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
14.09.2023 
des Schulausschusses beschlossen   
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
20.09.2023 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
28.09.2023 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
17.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
19.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
26.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Schulausschuss
16.11.2023 
des Schulausschusses beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
05.12.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                                       


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt den Schulentwicklungsplan 2023 - 2027 (Teilplan rderschulen) auf der Grundlage des vorliegenden Verwaltungsentwurfes.

                         


Sachverhalt:
 

Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, sind verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes. Sie berücksichtigt:

 

      das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,

 

      die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

 

      die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

Weitergehende Anforderungen - insbesondere auch an den Planungszeitraum - werden in diesem Zusammenhang nicht (mehr) formuliert. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 81 Abs. 3 SchulG - Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen - ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen.

 

Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen (§ 76 SchulG). Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen; hierzu gehört u. a. die Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen. Im Rahmen dieser Beteiligung entscheiden die Schulkonferenzen der jeweiligen Schulen über Vorschläge und Anregungen an den Schulträger (§ 65 SchulG).

 

In seiner Sitzung am 01.06.2023 hat der Schulausschuss des Rates der Stadt den Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2023 - 2027 (Teilplan Förderschulen) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Mit Schreiben vom 02.06.2022 wurde der Planentwurf

 

      allen Herner Förderschulen/ Schulkonferenzen,

 

      den Nachbarkommunen,

 

      den Schulaufsichtsbehörden,

 

      dem Personalrat für Lehrkräfte an Förderschulen/ Klinikschulen bei der Bezirksregierung Arnsberg

 

mit der Bitte übersandt, bis zum 30.06.2023 Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten, welche in das anschließende Beratungsverfahren der bürgerschaftlichen Gremien eingebracht werden können.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen von drei Förderschulen sowie zwei Nachbarstädten zum Planentwurf sind der Vorlage im Anhang beigefügt. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadt Herne ist ebenfalls angehängt.

 

Der vorliegende Schulentwicklungsplanentwurf formuliert mit Blick auf die einzelnen Schulen bzw. Förderschwerpunkte verschiedene Handlungsnotwendigkeiten insbesondere zum Ausbau räumlicher Kapazitäten. Diese sind vor dem Hintergrund der Gesamtsituation als zeitkritisch zu beurteilen. Die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmenbeschlüsse werden daher parallel zum beschriebenen Schulentwicklungsplanverfahren vorbereitet und den bürgerschaftlichen Gremien zur Beratung / Entscheidung vorgelegt.   

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat                        


Anlagen:
 

Stellungnahme 1 Erich-Kästner-Schule

Stellungnahme 2 Robert-Brauner-Schule

Stellungnahme 3 Schule am Schwalbenweg

Stellungnahme 4 Stadt Bochum

Stellungnahme 5 Stadt Gelsenkirchen

Stellungnahme 6 Stadt Herne

Schulentwicklungsplan 2023 bis 2027 (Teilplan Förderschulen - Entwurf)

                                                    

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Stellungnahme 1 Erich-Kästner-Schule (447 KB)      
Anlage 5 2 öffentlich Stellungnahme 2 Robert-Brauner-Schule (143 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich Stellungnahme 3 Schule am Schwalbenweg (2645 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich Stellungnahme 4 Stadt Bochum (43 KB)      
Anlage 3 5 öffentlich Stellungnahme 5 Stadt Gelsenkirchen (457 KB)      
Anlage 7 6 öffentlich Stellungnahme 6 Stadt Herne (566 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich SEP - FÖS - Schuljahr 2023-2027 - Entwurf - gesamt (11588 KB)