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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Naturschutzbeirates  

Bezeichnung: des Naturschutzbeirates
Gremium: Naturschutzbeirat
Datum: Di, 08.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Wahl eines zweiten stellvertetenden Vorsitzenden des Naturschutzbeirates
2022/0166  
Ö 2  
Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Anlage eines " Insektenloops" im Ökopark iinnerhalb des Landschaftsschutzgebiet "Ostbachtal"
Enthält Anlagen
2022/0159  
Ö 3  
Umwandlung der ehemaligen Sportanlage Görresstraße in einen Quartierspark
Enthält Anlagen
2022/0089  
Ö 4  
Gewässerunterhaltungsplan 2022
Enthält Anlagen
2022/0167  
Ö 5  
Unterhaltung von renaturierten Fließgewässern
2022/0168  
    08.03.2022 - Naturschutzbeirat
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Zu Frage 1:

 

Gibt es Regeln und Vorschriften bei der Stadtentwässerung, wie die Böschungsmahd und die Entkrautung der Gewässersohle naturschonend durchzuführen sind?

 

Wenn ja, sind die ausführenden Mitarbeiter über das Regelwerk informiert und entsprechend geschult?

 

Her Köhler antwortet wie folgt:

Die SEH verfügt über gutes und durch regelmäßige Schulungen qualifizierte Mitarbeiter, die nur in wenigen, aber erforderliche Abschnitten in die Gewässersohle eingreifen.

Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Grds. erfolgt lediglich eine maschinelle Mahd mit einem Rechen.

Durch wechselseitige Mahd wird den ökologischen Belangen an naturnahen Gewässern

darüber hinaus Rechnung getragen. Sollte im Jahr 2021 ein anderer Eindruck entstanden sein, war es den besonderen Witterungsverhältnissen aufgrund des verstärkten Wachstums in den Gewässersohlen und Uferbereichen geschuldet.

 

Zu Frage 2:

 

Gibt es eine Erfolgskontrolle der Renaturierung durch die Emschergenossenschaft, die die Maßnahmen zum Teil finanziert hat?

 

Herr Köhler antwortet:

Die Erfolgskontrolle wird im jährlichen zwischen der Unteren Wasserbehörde, der Naturschutzbehörde und der SEH abgestimmt und entsprechend bei Bedarf angepasst.

 

Zu Frage 3:

 

Aus welchen Gründen soll die zweimalige Mahd auf sieben Mahden erhöht werden?

 

Herr Krzyzostoniak antwortet:

Es handelt sich lediglich um eine Option. Weder die SEH noch die Stadt, allein schon wegen der entstehenden Kosten, würden eine siebenfache Mahd im Jahr durchführen. Diese Regelung soll nur sicherstellen, dass bei starkem Bewuchs anlassbezogen ohne weitere aufwendige Abstimmung entsprechend reagiert werde kann.

 

 

Ö 6  
Anfragen zu verschiedenen Themen im Eickeler und Herner Stadtgebiet
2022/0169  
Ö 7  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 9  
Verschiedenes