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Beschluss |
Bericht:
Die Stadtentwässerung Herne (SEH) , Herr Köhler erläutert den Mitgliedern den bei der Stadt Herne vorgelegten Gewässerunterhaltungsplan 2022, der sowohl die wasserrechtlichen als auch naturschutzrechtlichen Belange gemäß Wasserrechtsrahmenrichtlinie als auch den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz und des Naturschutzrechtes ausreichend zu berücksichtigen hat.
Herr Krzyzostoniak (SEH) erläutert anhand einer Power-Point Präsentation die inhaltlichen und redaktionellen Neuerungen, die erstmals im Gewässerunterhaltsplan für 2022 für eine Konkretisierung der Maßnahmen und eine größere Transparenz sorgen sollen.
Generell steigen die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung aufgrund des verstärkten Augenmerks auf den gerade im Siedlungsraum verstärkt geforderten Hochwasserschutz.
Gerade im Bereich des Josef- Prenger Grabens wurde deutlich, dass verkürzte Reinigungsintervalle und eine Sohlenreinigung als wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Hochwasserschutz anzusehen sind.
Frau Reckmeier fragt in diesem Zusammenhang die Art und den Umfang der Gewässerunterhaltung im Bereich Hibernia Zulaufgraben an. Sie ist der Meinung, dass die Reinigungsintervalle zu kurz sind, um gleichzeitig damit noch eine ökologische Funktion als naturnahes Gewässer erfüllen zu können.. Gerade im Bereich der Bachsohle wäre es nicht nötig, gravierende Sohlreinigungen, wie in 2021 vorzunehmen.
Her Krzystoniak antwortet, dass dort kein „ Durchwühlen“ der Gewässersohle stattgefunden hat, sondern lediglich mit einem „Maschinenrechen“ die sich in Bachsohle entwickelte Vegetation ( in erster Linie Rohrkolben) zur Sicherstellung eines ungefährdeten Abfluss „gemäht“ wurde.