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Sachverhalt:
Für die zielgerichtete Gewässerunterhaltung ist es notwendig, Unterhaltungspläne zu erstellen und abzustimmen, die in jährlichem Turnus aufzeigen, welche Maßnahmen an welchem Gewässerabschnitt durchgeführt bzw. nicht durchgeführt werden (Blaue Richtlinie S. 46 Abschnitt 5.2.1). Der Unterhaltungsplan selbst soll eine übersichtliche Darstellung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen enthalten und den Wasser- und Landschaftsbehörden eine Beurteilung der Gewässerunterhaltung nach Notwendigkeit, Art, Umfang und Zeitpunkt ermöglichen. Der Unterhaltungsplan dient somit auch der Abstimmung mit den Behörden (Blaue Richtlinie S. 46 Abschnitt 5.2.1). Unterhaltungsmaßnahmen sollen so weit wie möglich – die Berücksichtigung der Nutzungen vorausgesetzt – eine allmähliche Entwicklung des Gewässers aus einem naturfernen Zustand in einen naturnahen Zustand ermöglichen. Entwässerungsgräben müssen so unterhalten werden, dass ihre Entwässerungsfunktion aufrechterhalten bleibt (Blaue Richtlinie S. 73 Abschnitt 6.3).
Ein Vertreter der Stadtentwässerung Herne wird mit Hilfe einer Power-Point Präsentation den zur Zeit noch in der Abstimmung befindlichen Gewässerunterhaltungsplan vorstellen
Anlagen:
Power Point Präsentation
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Gewässerunterhaltungsplan 2022 Stand 22.10.2021 (11945 KB) |