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Auszug - Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Anlage eines " Insektenloops" im Ökopark iinnerhalb des Landschaftsschutzgebiet "Ostbachtal"  

des Naturschutzbeirates
TOP: Ö 2
Gremium: Naturschutzbeirat Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 08.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2022/0159 Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Anlage eines " Insektenloops" im Ökopark iinnerhalb des Landschaftsschutzgebiet "Ostbachtal"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung nach § 67 BNatSchG i.V. mit Ziffer 7.2.1 Buchst.C  des Landschaftsplanes (LP) beabsichtigten Befreiung von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes unter Ziffer 7.2.1.zu, damit der geplante Insektenloop im „Ökopark“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Ostbachtal zum Zwecke der Umweltbildung angelegt werden kann. Die im Sachverhalt angebotenen Minimierungsmaßnahmen (Verzicht auf zusätzliche Versiegelungen durch den Einbau von Betonstufen) werden Bestandteil dieser Befreiung. Die Befreiung ergeht zusätzlich mit der auflösenden Bedingung, dass im Falle von irreparablen Vandalismusschäden, die nicht oder nicht zeitnah behoben werden, ein Rückbau der Skulpturen, unabhängig vom Förderzeitraum durch den Regionalverband Ruhr sichergestellt wird.

 

Frau Früh stellt die Planung des Insektenloops im Ökopark vor und beantwortet einzelne Fragen der Beiratsmitglieder.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14

dagegen: -

Enthaltungen:-