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Sachverhalt:
Gewässerunterhaltung von renaturierten Gewässern, hier: Zulaufgraben Hibernia
Sehr geehrter Herr Reinholz,
ich bitte Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Beiratssitzung am 08.03.2022 zu setzen:
Der Zulaufgraben Hibernia wurde mit öffentlichen Mitteln renaturiert. Eigentlich eine tolle Sache, denn renaturierte Gewässer sind auch im urbanen Raum ausgesprochen wertvolle Lebensräume mit hoher Biodiversität. Da neben dem Zulaufgraben Hibernia ein Geh- und Radweg verläuft, wird Natur hier für den Stadtbewohner auch direkt erlebbar.
Im Jahr 2020 erfuhr der BUND Herne durch eine Herner Bürgerin, die fast täglich am Zulaufgraben entlang radelt, dass Unterhaltungsmaßnahmen am Zulaufgraben sehr rabiat und naturzerstörend durchgeführt worden waren: Sie beobachtete, dass der eingesetzte Mähroboter nicht nur „einen radikalen Kahlschlag der Uferregion“ vornahm, sondern „das ganze Bachbett heftig durchwühlte“.
Auf Nachfrage antwortete uns die Stadtentwässerung Herne in 2020 sinngemäß, dass die zweimal jährliche Mahd erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Abfluss zu gewährleisten, dass aber Zeitpunkt und Art und Weise des Eingriffs so naturschonend wie möglich erfolgen sollen. Ein Durchwühlen der Bachsohle mit dem Mähroboter dürfte nicht vorkommen. Eine Sensibilisierung der durchführenden Mitarbeiter würde erfolgen.
In 2021 mussten wir leider feststellen, dass die Mäharbeiten wieder wie oben beschrieben durchgeführt wurden, nun auch im breiteren bisher unberührten Bereich.
Im Gewässerunterhaltungsprogramm 2022 steht, dass der Zulaufgraben jetzt sieben Mal jährlich gemäht werden soll, einmal pro Monat von April bis Oktober. Nach einem monatlichen „Kahlschlag“ und „Durchwühlen der Gewässersohle“ während der gesamten Vegetationsperiode muss man die Renaturierung eigentlich als gescheitert ansehen.
Wir bitten die Stadtentwässerung Herne, die folgenden Fragen zu beantworten.
1. Gibt es Regeln und Vorschriften bei der Stadtentwässerung Herne, wie die Böschungsmahd und die Entkrautung der Gewässersohle naturschonend durchzuführen sind?
Wenn ja, sind die ausführenden Mitarbeiter über das Regelwerk informiert und entsprechend geschult?
2. Gibt es eine Erfolgskontrolle der Renaturierung durch die Emschergenossenschaft, die diese Maßnahme finanziert hat?
3. Aus welchen Gründen soll die zweimal jährliche Mahd auf sieben Mahden erhöht werden?
Anmerkung:
Auch wenn sich unsere Fragen aus den Beobachtungen am Zulaufgraben Hibernia ergeben haben, so betreffen sie natürlich alle renaturierten Gewässer im Stadtgebiet.
Gerne würden wir in dieser oder, wenn es die Coronalage derzeit noch nicht zulässt, in der nächsten Beiratssitzung mit Vertretern der Stadtentwässerung Herne und der Unteren Naturschutzbehörde das Thema diskutieren. Auch eine gemeinsame Begehung des Zulaufgrabens können wir uns sehr gut vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Reckmeier
Anlagen:
Keine