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Ratsinformationssystem

Auszug - Unterhaltung von renaturierten Fließgewässern  

des Naturschutzbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Naturschutzbeirat Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2022/0168 Unterhaltung von renaturierten Fließgewässern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Ingrid Reckmeier
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
 
Beschluss


Zu Frage 1:

 

Gibt es Regeln und Vorschriften bei der Stadtentwässerung, wie die Böschungsmahd und die Entkrautung der Gewässersohle naturschonend durchzuführen sind?

 

Wenn ja, sind die ausführenden Mitarbeiter über das Regelwerk informiert und entsprechend geschult?

 

Her Köhler antwortet wie folgt:

Die SEH verfügt über gutes und durch regelmäßige Schulungen qualifizierte Mitarbeiter, die nur in wenigen, aber erforderliche Abschnitten in die Gewässersohle eingreifen.

Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Grds. erfolgt lediglich eine maschinelle Mahd mit einem Rechen.

Durch wechselseitige Mahd wird den ökologischen Belangen an naturnahen Gewässern

darüber hinaus Rechnung getragen. Sollte im Jahr 2021 ein anderer Eindruck entstanden sein, war es den besonderen Witterungsverhältnissen aufgrund des verstärkten Wachstums in den Gewässersohlen und Uferbereichen geschuldet.

 

Zu Frage 2:

 

Gibt es eine Erfolgskontrolle der Renaturierung durch die Emschergenossenschaft, die die Maßnahmen zum Teil finanziert hat?

 

Herr Köhler antwortet:

Die Erfolgskontrolle wird im jährlichen zwischen der Unteren Wasserbehörde, der Naturschutzbehörde und der SEH abgestimmt und entsprechend bei Bedarf angepasst.

 

Zu Frage 3:

 

Aus welchen Gründen soll die zweimalige Mahd auf sieben Mahden erhöht werden?

 

Herr Krzyzostoniak antwortet:

Es handelt sich lediglich um eine Option. Weder die SEH noch die Stadt, allein schon wegen der entstehenden Kosten, würden eine siebenfache Mahd im Jahr durchführen. Diese Regelung soll nur sicherstellen, dass bei starkem Bewuchs anlassbezogen ohne weitere aufwendige Abstimmung entsprechend reagiert werde kann.