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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bürgerantrag zur Renaturierung der Steinwüste an der Kleingartenanlage 'auf der Wenge'
Enthält Anlagen
2020/0186  
Ö 2  
Bürgerantrag zur Nachbepflanzung von Bäumen auf dem Platz vor dem Sud- und Treberhaus in Wanne-Eickel
Enthält Anlagen
2020/0185  
Ö 3  
Vorschlag: Bericht und Diskussion zum möglichen Versetzen des Büchereischrankes am Eickeler Markt und zur Wiederbepflanzung der leeren Baumscheiben in Verbindung mit einer Neugestaltung der Baumscheiben
Enthält Anlagen
2020/0180  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht soziale Stadt Wanne-Süd    
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht über die Kampagne "Herne blüht auf!" (Anlage von insektenfreundlichen Blühwiesen)
2020/0090  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27, - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße -, Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2020/0072  
Ö 7  
Konkretisierung und Anpassung der Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen für das Jahr 2020
Enthält Anlagen
2020/0131  
Ö 8  
Anfrage: Baumbestand auf der Edmund-Weber-Straße
Enthält Anlagen
2020/0170  
Ö 9  
Anfrage: Einrichtung einer Hundwiese
Enthält Anlagen
2020/0171  
Ö 10  
Anfrage: Sanierung von Gehwegen an der Barbarastraße und Am Alten Hof
Enthält Anlagen
2020/0172  
Ö 11  
Anfrage: Erscheinungsbild des Spielplatzes an der Fritz-Reuter-Straße
Enthält Anlagen
2020/0176  
Ö 12  
Anfrage: Öffnung der Görresstraße
Enthält Anlagen
2020/0168  
Ö 13  
Anfrage: Fehlende Beleuchtung Verbindung Königstraße - Gustav-Hegler-Ring/Am Weustenbusch
Enthält Anlagen
2020/0175  
Ö 14  
Anfrage: Geplanter Umbau der Edmund-Weber-Straße; hier: 1. Bauabschnitt
Enthält Anlagen
2020/0177  
Ö 15  
Anfrage: Fahrplan der Linie 368, Ankunft am Gymnasium Eickel
Enthält Anlagen
2020/0178  
Ö 16  
Vorschlag: Bericht und Diskussion zur Korrektur der Betriebszeiten der Linie 306
Enthält Anlagen
2020/0174  
Ö 17  
Anfrage: Gabionenzäune Kreisverkehr Bielefelder Straße/Holsterhauser Straße/Dorneburger Straße und Königstraße
Enthält Anlagen
2020/0173  
Ö 18  
Anfrage: Verkehrssituation Auf der Wilbe/Einmündung Stichstraße Auf der Wilbe Nrn. 8 a - 16 f
Enthält Anlagen
2020/0169  
    05.03.2020 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 18 - zur Kenntnis genommen
   

Die Verkehrssituation an der o.g. Einmündung war bereits Thema einer Anfrage in der Bezirksvertretung am 21.03.2019 (Vorlage 2019/0228). Die in der Anfrage angeregten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden seitens der Verwaltung als nicht erforderlich bewertet. Ein „vorsichtiges Hineintasten“ in den Verkehr sei zuzumuten.

Diese Haltung der Verwaltung wird seitens der Bürger als höchst unbefriedigend empfunden. Das „vorsichtige Hineintasten“ werde schon seit jeher praktiziert. Trotzdem sei es immer wieder zu kritischen Situationen gekommen. Auf völliges Unverständnis stößt die Tatsache, daß nicht einmal einer Verlängerung der Zone des Halteverbotes links und rechts der Einmündung der Stichstrasse zugestimmt wird. Dabei wäre dies eine Maßnahme, die mit wenig Aufwand mehr Sicherheit bieten könnte.

 

Frage an die Verwaltung:

  1. Bleibt die Verwaltung bei der Stellungnahme vom 21.3.2019, wonach die damals vorgeschlagenen Maßnahmen nicht der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen?
  2. Kann nicht zumindest einer Verlängerung der Halteverbotszone zugestimmt werden, da dies eine Maßnahme wäre, die mit wenig Aufwand kurzfristig realisierbar wäre?

 

 

Herr Nübel beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

In dieser Angelegenheit haben sich seit dem 21.03.2019 weder der Sachverhalt noch die Rechtslage verändert, sodass die Stellungnahme vom 21.03.2019 weiter vertreten wird.

Bei der beschriebenen Einmündung handelt es sich um die Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich. Die Verkehrsteilnehmer haben sich nach der Straßen­verkehrsordnung daher so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dies bedeutet also, dass ausfahrende Verkehrsteilnehmer sich eintasten und mit der nötigen Sorgfalt in die übergeordnete Straße einfahren müssen. Diese Sorgfaltspflicht kann nicht durch eine Beschränkung des Verkehrs ersetzt werden.

 

Zu 2:

Wie zur ersten Frage bereits erläutert, kann die erforderliche Sorgfalt nicht durch eine Beschränkung des Verkehrs ersetzt werden. Zur Verdeutlichung und Verlängerung des durch die Einfahrt bestehenden gesetzlichen Haltverbotes wurde östlich und westlich der Einmündung zur Stichstraße bereits eine Grenzmarkierung angebracht. Für eine weitere Verkehrsbeschränkung, etwa durch eine Verlängerung der Markierung, ist das gesetzlich vorgeschriebene zwingende Erfordernis aus o.g. Gründen nicht gegeben. Einer Verlängerung des bestehenden Haltverbotes kann daher nicht zugestimmt werden.

Ö 19  
Anfrage: Tempo-30-Anordnungen auf der Holsterhauser Straße im Bereich der Hiberniaschule, sowie vor der Kita Königstraße, in beiden Fahrtrichtungen, auf die Schul- bzw. Öffnungszeiten
Enthält Anlagen
2020/0179  
Ö 20  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung