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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Tempo-30-Anordnungen auf der Holsterhauser Straße im Bereich der Hiberniaschule, sowie vor der Kita Königstraße, in beiden Fahrtrichtungen, auf die Schul- bzw. Öffnungszeiten  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 19
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0179 Anfrage: Tempo-30-Anordnungen auf der Holsterhauser Straße im Bereich der Hiberniaschule, sowie vor der Kita Königstraße, in beiden Fahrtrichtungen, auf die Schul- bzw. Öffnungszeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Die Tempo-30-Anordnung vor der Hiberniaschule ist nach Auskunft der Verwaltung auf Empfehlung der Polizei zum Schutze der Schüler eingerichtet worden, weil der installierte Gitterzaun auf dem Mittelstreifen sowie die Fußgängerampel zur Straßenquerung, die nur zum Teil genutzt wird, nicht die notwendige Sicherheit bringen würden.

Wenn der Schulbetrieb in den Abendstunden sowie an Wochenenden beendet und die Fußgängerampel abgeschaltet ist, könnte auch Tempo 30 zeitlich außer Kraft gesetzt sein.

Eine ähnliche Situation ist im Bereich der Kita Königstraße gegeben. Werktags ab 17 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist dort kein Betrieb mehr und Tempo 30 könnte zeitlich aufgehoben werden.

Solche Regelungen sind in Eickel nicht neu (siehe Kurhausstraße, Höhe Gymnasium Eickel) und ebenso in vielen anderen Städten gängige Praxis.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurden die beiden beschriebenen Situation bereits von der Verwaltung geprüft und mit welchem Ergebnis?
  2. Welche Bedenken bestehen seitens der Verwaltung und der Polizei, hier im Sinne des beschriebenen Vorschlages der CDU-Fraktion tätig zu werden?

 

 

Herr Nübel beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Die beschriebenen Situationen wurden anlässlich dieser Anfrage geprüft. In der Tat wurde die Tempo-30-Strecke vor der Hiberniaschule im Zuge des Fußgängerschutzes angeordnet. Eine weitere Siche-rungseinrichtung ist die hier auf Höhe der Schule und des gegenüberliegenden Parkplatzes ange-brachte Lichtsignalanlage. Aufgrund der nächtlich nicht vorliegenden Schutzbedürftigkeit, kann die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage, von 5 - 22 Uhr, beschränkt werden.

In Bezug auf die Schutzbedürftigkeit könnte die Tempo-30-Strecke vor der Kita Königstraße ebenso auf Mo-Fr, 6 - 17 Uhr, beschränkt werden.

 

Zu 2.:

Hinsichtlich einer Beschränkung der Tempo-30-Strecke an der Hiberniaschule auf 5 - 22 Uhr bestehen keine Bedenken.

Die Tempo-30-Strecke vor der Kita Königstraße ist jedoch der nördliche Teil der Tempo-30-Strecke, die südlich an der Kreuzung Auf der Wenge / Rainerstraße beginnt. Diese Tempo-30-Strecke wurde im Lärmaktionsplan bereits als Maßnahme zur Minderung der Lärmbelastung berücksichtigt. Für eine Einschränkung des Geltungszeitraums müsste daher zunächst geprüft werden, welche Auswirkungen sich daraus auf den Lärmschutz ergäben.