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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Geplanter Umbau der Edmund-Weber-Straße; hier: 1. Bauabschnitt  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0177 Anfrage: Geplanter Umbau der Edmund-Weber-Straße; hier: 1. Bauabschnitt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung am 16. Januar 2020 wurden die Pläne zum Umbau der Edmund-Weber-Straße, hier 1. Bauabschnitt, vorgestellt.

Es war anhand zahlreicher Wortbeiträge der anwesenden Bürger deutlich, dass die geplanten Maßnahmen nicht uneingeschränkt Zustimmung fanden.

In diesem Zusammenhang sollten Alternativen berücksichtigt werden, um allen Bürgern gerecht zu werden und die fälligen Beiträge nach KAG zu minimieren.

Weiterhin wird in der vorgelegten Planung auf nahezu gesamter Länge ein Radverkehrsstreifen an beiden Fahrbahnseiten geplant. Hier ist - im Übrigen entgegen der Aussage in der Bürgeranhörung - das Halten nicht gestattet. Dies führt dazu, dass Gäste der Anwohner oder Ladetätigkeiten dieser unterbunden werden. Zudem können Lieferdienste zahlreiche Häuser nicht anfahren (s. hier StVO, Anlage 2 „Fahrbahnbegrenzung“, Zeichen 295, und Anlage 3 „Leitlinie“, Zeichen 340).

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind die in der Präsentation vorgestellten Markierungen verbindlich oder werden hier noch Anpassungen vorgenommen, die die zukünftige Situation entgegen der Wünsche der Bürger verändern können?
  2. Wann werden die mit der Polizei und anderen Beteiligten abgestimmten, verbindlichen Markierungspläne der Bezirksvertretung vorgestellt?
  3. Warum wird zwischen Ausbaulänge 380 und 420 Meter ein rund 40 Meter langer Radverkehrsstreifen eingeplant, der vorher und nachher in Schutzstreifen mündet? Warum wird hier nicht auf ganzer Länge ein Schutzstreifen vorgesehen?
  4. Warum wird vor dem Friedhof nicht ein Schutzstreifen eingeplant, der das Ein- und Aussteigen von Besuchern des Friedhofes ermöglichen würde?
  5. Was spricht seitens der Verwaltung dagegen, dass in der Ausbaulänge 380 bis 440 Meter zusätzlich Parkstände eingerichtet werden, um den hier ansässigen Anwohnern das Abstellen ihrer (Elektro-)Fahrzeuge zu ermöglichen?
  6. Warum werden am Zugang zum Eickeler Volksgarten nicht Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Radbügel) eingerichtet, wenn die Fahrradmobilität hohe Priorität genießt?
  7. Welche Erfahrungen sind der Stadt Herne aus der Stadt Bochum bekannt, welchen Nutzen und welchen Pflegeaufwand die zur Zeit dortigen elf Baumrigolen im Rahmen einer „Erprobung“ mit sich bringen? Kann die Herner Verwaltung hier schon fundierte Ergebnisse vorlegen, ob die ca. 3.000 € Mehrkosten pro Rigole gerechtfertigt sind?
  8. Ist es möglich, die KAG-Beiträge für diese Baumrigolen für die Bürger zu vermeiden, z. B. im Rahmen einer Einzelsatzung, die diese Beiträge auf 0 % setzt (s. hier beispielhaft die Einzelsatzung „Rilkestraße“)? Können hier Fördergelder beantragt werden, um eine solche „Erprobung“ in der Stadt Herne zu finanzieren?
  9. Kann der Aufwand zur Errichtung der Radverkehrsstreifen/Schutzstreifen alleine durch die Stadt Herne getragen werden, da der § 3 der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach KAG“ besagt, dass die Stadt den Teil trägt, „der auf die Inanspruchnahme der Anlage durch die Allgemeinheit“ entfällt, was bei den geplanten Radwegen absolut zu begründen ist?

 

 

Herr Sternemann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die in der Präsentation vorgestellten Markierungen sind nicht verbindlich und auch nicht abschließend. Der Lageplan zur Beschlussvorlage wird im Wesentlichen die Markierung und Beschilderung enthalten, die in den vom Fachbereich 44/3 nach StVO anzuordnenden Markierungs- und Beschilderungsplan eingehen werden.

 

Zu 2:

Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen.

 

Zu 3:

Auf die Antwort zur Frage 5 wird verwiesen.

 

Zu 4:

Im Bereich des Friedhofes sind nach Einschätzung der Verwaltung mit 8 Parkständen auf der nördlichen und 19 Parkständen auf der südlichen Fahrbahnseite genügend Parkstände für den Friedhofsbetrieb vorgesehen.

Eine darüber hinausgehende Unterbrechung des Radfahrstreifens zu Gunsten eines Schutz-streifens für das Ein- und Aussteigen von Besuchenden des Friedhofes hält die Verwaltung für eine unverhältnismäßige Einschränkung in der Qualität der Radverkehrsanlage.

 

Unabhängig davon wird aktuell noch vom Fachbereich 44/3 und der Polizei geklärt, ob unter den gegebenen Bedingungen auch auf dem MIV-Fahrstreifen neben dem Radfahrstreifen gehalten werden darf. Das Ergebnis der Prüfung wird mit der Beschlussvorlage kommuni-ziert.

 

Zu 5:

Wie in der Diskussion zur Bürgerinformationsveranstaltung mitgeteilt, kann zum jetzigen Planungsstand auf die dargestellten Radverkehrsanlagen östlich des Kreisverkehrs auch zu Gunsten der heute im Bestand vorhanden Parkmöglichkeiten verzichtet werden.

 

Zu 6:

An dieser Stelle wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.

 

Zu 7:

Die Stadt Herne ist mit der Stadt Bochum im engen Austausch, da die Baumrigolen ein Mus-terprojekt der, von den Mitgliedsstädten der Emscherregion, ins Leben gerufenen Zukunfts-initiative „Wasser in der Stadt von morgen“ (ZI) ist. Die Bauweise ist mittlerweile in Fachkrei-sen anerkannt, wird ständig weiter verbessert, und die zunächst nur vermuteten Ergebnisse bewahrheiten sich zunehmend.

Der Pflegeaufwand entspricht dem einer herkömmlichen Baumscheibe und herkömmlichen Straßenabläufen.

Die Baumrigolen sind in Anbetracht des Klimawandels ein hervorragender Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit wertvollem Regenwasser, welches die einmaligen, zu 100% för-derfähigen, Mehrkosten von 3. 000,- € in jedem Fall amortisiert. Zudem können dadurch langfristig Einsparungen der Entwässerungsgebühren erreicht werden.

 

Zu 8:

Die Baumrigolen werden nach jetzigem Erkenntnisstand zu 100 % aus Geldern der ZI gefördert. Auf KAG Beiträge kann daher vollumfänglich, wie bereits bei der Bürgerversammlung berichtet, verzichtet werden.

 

Zu 9:

Ein Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen für den Radweg wäre nur durch Satzungs-änderung möglich.

Der Inanspruchnahme durch die Allgemeinheit wird durch den anzusetzenden Prozentsatz an den beitragsfähigen Kosten Rechnung getragen. Dieser ergibt sich aus der Einstufung der Anlage als Hauptverkehrsstraße und beträgt bei der Edmund-Weber-Straße 20 %.

Somit entfallen 80 % der beitragsfähigen Kosten auf die Inanspruchnahme durch die Allge-meinheit.

Nach jetzigem Kenntnisstand können die auf die Anlieger entfallenden Prozentsätze durch die Generierung von Zuwendungen um weitere 50% reduziert werden, wodurch der umzule-gende Prozentsatz auf 10 % sinken wird.

 

 

Herr Bezirksverordneter Wiesinger bittet darum, die angekündigkte Beschlussvorlage rechtzeitig vor der Sitzung der Bezirksvertretung zur Vorbereitung zu veröffentlichen.