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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0177  

Betreff: Anfrage: Geplanter Umbau der Edmund-Weber-Straße; hier: 1. Bauabschnitt
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
05.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung am 16. Januar 2020 wurden die Pläne zum Umbau der Edmund-Weber-Straße, hier 1. Bauabschnitt, vorgestellt.

Es war anhand zahlreicher Wortbeiträge der anwesenden Bürger deutlich, dass die geplanten Maßnahmen nicht uneingeschnkt Zustimmung fanden.

In diesem Zusammenhang sollten Alternativen berücksichtigt werden, um allen Bürgern gerecht zu werden und die fälligen Beiträge nach KAG zu minimieren.

Weiterhin wird in der vorgelegten Planung auf nahezu gesamter Länge ein Radverkehrsstreifen an beiden Fahrbahnseiten geplant. Hier ist - im Übrigen entgegen der Aussage in der Bürgeranhörung - das Halten nicht gestattet. Dies führt dazu, dass Gäste der Anwohner oder Ladetätigkeiten dieser unterbunden werden. Zudem können Lieferdienste zahlreiche Häuser nicht anfahren (s. hier StVO, Anlage 2 „Fahrbahnbegrenzung“, Zeichen 295, und Anlage 3 „Leitlinie“, Zeichen 340).

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind die in der Präsentation vorgestellten Markierungen verbindlich oder werden hier noch Anpassungen vorgenommen, die die zukünftige Situation entgegen der Wünsche der Bürger verändern können?
  2. Wann werden die mit der Polizei und anderen Beteiligten abgestimmten, verbindlichen Markierungspläne der Bezirksvertretung vorgestellt?
  3. Warum wird zwischen Ausbaulänge 380 und 420 Meter ein rund 40 Meter langer Radverkehrsstreifen eingeplant, der vorher und nachher in Schutzstreifen mündet? Warum wird hier nicht auf ganzer Länge ein Schutzstreifen vorgesehen?
  4. Warum wird vor dem Friedhof nicht ein Schutzstreifen eingeplant, der das Ein- und Aussteigen von Besuchern des Friedhofes ermöglichen würde?

 

  1. Was spricht seitens der Verwaltung dagegen, dass in der Ausbaulänge 380 bis 440 Meter zusätzlich Parkstände eingerichtet werden, um den hier ansässigen Anwohnern das Abstellen ihrer (Elektro-)Fahrzeuge zu ermöglichen?
  2. Warum werden am Zugang zum Eickeler Volksgarten nicht Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Radbügel) eingerichtet, wenn die Fahrradmobilität hohe Priorität genießt?
  3. Welche Erfahrungen sind der Stadt Herne aus der Stadt Bochum bekannt, welchen Nutzen und welchen Pflegeaufwand die zur Zeit dortigen elf Baumrigolen im Rahmen einer „Erprobung“ mit sich bringen? Kann die Herner Verwaltung hier schon fundierte Ergebnisse vorlegen, ob die ca. 3.000 Mehrkosten pro Rigole gerechtfertigt sind?
  4. Ist es möglich, die KAG-Beiträge für diese Baumrigolen für die Bürger zu vermeiden, z. B. im Rahmen einer Einzelsatzung, die diese Beiträge auf 0 % setzt (s. hier beispielhaft die Einzelsatzung „Rilkestraße“)? nnen hier Fördergelder beantragt werden, um eine solche „Erprobung“ in der Stadt Herne zu finanzieren?
  5. Kann der Aufwand zur Errichtung der Radverkehrsstreifen/Schutzstreifen alleine durch die Stadt Herne getragen werden, da der § 3 der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach KAG“ besagt, dass die Stadt den Teil trägt, „der auf die Inanspruchnahme der Anlage durch die Allgemeinheit“ entfällt, was bei den geplanten Radwegen absolut zu begründen ist?

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Original der Anfrage 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Umbau Edmund-Weber-Straße (92 KB) PDF-Dokument (152 KB)