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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Fehlende Beleuchtung Verbindung Königstraße - Gustav-Hegler-Ring/Am Weustenbusch  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0175 Anfrage: Fehlende Beleuchtung Verbindung Königstraße - Gustav-Hegler-Ring/Am Weustenbusch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Berg, Udo
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Zwischen den Häusern 81 und 83 der Königstraße besteht eine Wegeverbindung zum Gustav-Hegler-Ring/Am Weustenbusch und weiter über den Dorneburger Mühlenbach.

Dieser Fußweg wird unter anderem als Schulweg und als Verbindungsweg zu den Haltestellen des ÖPNVs „Dorneburg“ genutzt.

Diese Wegeverbindung ist nicht beleuchtet und in der Dunkelheit sehr unsicher.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.      Besteht für die Stadt Herne bzw. für die Eigentümer der zwei angrenzenden Grundstücke eine Verkehrssicherungspflicht?

2.      Kann zumindest eine Grundbeleuchtung mit energiesparender LED-Technik installiert werden, um den Verlauf der Wegeverbindung bis über die Brücke des Dorneburger Baches auszuleuchten?

 

 

Herr Sternemann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Ja.

 

Zu 2:

Eine Beleuchtung der Wegeverbindung vom „Wendehammer“ Am Weustenbusch bis über die Brücke des Dorneburger Baches ohne Beleuchtung der übrigen, auf Privatgrundstück verlaufenden Wegeverbindung wird von der Verwaltung in Abwägung von Kosten und Nutzen abgelehnt. Aus Sicht der Verwaltung sollte wenn überhaupt nur eine Beleuchtung der gesamten Wegeverbindung in Betracht gezogen werden.

 

Dabei wären folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

 

 Mit dem Privateigentümer wäre eine Vereinbarung zu schließen, die den Bau und die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage sowie die Kostenübernahme (Geschätzte Baukosten der Gesamtanlage inkl. Tiefbau/Verkabelung: rund 25.000 Euro) und dauerhafte Aufrechterhaltung der Wegeverbindung regelt bzw. sicherstellt.

 Bei der Planung der Beleuchtungsanlage wären die beengten Verhältnisse sowie ggf. frei zu haltende Lichtraumprofile zu berücksichtigen.

 Eine Beleuchtung der Wegeverbindung ist kein Bestandteil zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und wäre somit eine freiwillige Leistung, die auf Grund der kommunalen Haushaltslage derzeit nicht realisierbar ist.

 Nach Einschätzung der Verwaltung gewährleistet die heutige Form der Wegeverbindung eine ausreichende Sicherheit, auch bei Dunkelheit.

 Unabhängig davon ist die Verwaltung bestrebt, auf Grünflächen und Verbindungswegen entbehrliche Lichtemissionen zu reduzieren.

 

Auf Grund der beschriebenen Sachlage zieht die Verwaltung keine Beleuchtung der Wegeverbindung in Betracht.