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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Einrichtung einer Hundwiese  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0171 Anfrage: Einrichtung einer Hundwiese
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Zwischen der Sporthalle an der Fritz-Reuter-Straße und dem Albert-Schweitzer-Carre befindet sich eine Wiesenfläche, die zum Teil eingezäunt ist. Diese Fläche wird bereits von Anwohnern als Gelände für den Auslauf ihrer Hunde genutzt. Es böte sich an, diese Fläche als Hundewiese frei zu geben.

 

Fragen:

 

  1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die bezeichnete Fläche zur Hundewiese zu erklären?
  2. Wäre eine komplette Einzäunung sinnvoll und erforderlich?

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Die bezeichnete Fläche ist aktuell Bestandteil der Außenanlagen der Turnhalle. Aufgrund der angrenzenden Baumaßnahme ist die Einzäunung der Anlage nur noch in Teilen erhalten.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Alber-Schweitzer-Carre wird die Ein-zäunung des Turnhallengeländes erneuert bzw. so zurückversetzt, dass eine öffentlich zugängliche Rasenfläche entsteht, die als Hundewiese genutzt werden kann. Diese wird mit einem Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender ausgestattet.

Eine Einzäunung der Hundewiese wird nicht als sinnvoll bzw. erforderlich erachtet.

Darüber hinaus sollen Hundewiesen gem. Beschluss der politischen Gremien aus 2015 aus Kostengründen nicht eingezäunt werden.