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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Erste Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Herne
Enthält Anlagen
2019/0167  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Soziale Stadt Wanne-Süd    
Ö 3  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24, - ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße -, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
2019/0175  
Ö 4  
Anfrage: Kauf von Problemimmobilien/Vorkaufsrechtsatzung für verwahrloste Immobilien
Enthält Anlagen
2019/0233  
Ö 5  
Anfrage: Beschilderung der "Dürerhalde" in Röhlinghausen
Enthält Anlagen
2019/0227  
Ö 6  
Anfrage: Ehemaliges Pfarrhaus der Katholischen Pfarrgemeinde St. Marien in Eickel
Enthält Anlagen
2019/0234  
Ö 7  
Anfrage: Umgestaltung Fußgängerampeln zu "Bergmann-Ampeln"
Enthält Anlagen
2019/0231  
    21.03.2019 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

In der Sitzung der BV Eickel vom 07.02.2019 wurde zur Vorlage 2019/0074 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung prüfen soll, ob nach dem Vorbild der Stadt Duisburg an ausgewählten Fußgängerampeln die Piktogramme gegen ein Bild eines Bergmanns ausgetauscht werden können.

 

Fragen:

 

1. Wie ist das Ergebnis dieser Prüfung ausgefallen? 

 

2. Wann kann mit den ersten „Bergmannampeln“ gerechnet werden?

 

 

Frau Mertens beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Rein technisch ist an Fußgänger-Lichtzeichenanlagen (FSA) ein Tausch der Piktogramme möglich. Je nach Alter und Zustand der FSA entstehen dafür Kosten in einer Größenordnung von 1.000,- bis 50.000,- Euro.

 

Die Frage der Einrichtung von sogenannten  Bergmann-Ampeln wurde von der Verwaltung geprüft. Seitens der Polizei, sowie der Fachbereiche 53 und 44 wird als Ergebnis festgestellt, dass eine Bestückung von Signalgebern mit entsprechenden Symbolen nicht angestrebt wird.

 

Gemäß  § 37 Abs. 2 Nr.5 StVO ist an Lichtzeichen, die für Fußgänger gelten, das Sinnbild „ Fußgänger“ anzuzeigen. Eine derartige Ausgestaltung stützt sich zusätzlich auf die Richtlinien zur Gestaltung von Lichtsignalanlagen (Ziffer 6.2.7). Nur derart gestaltete Signalgeber sind optimal verkehrssicher.

 

In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Landesregierung vom 05.12.2018 wurde festgestellt, dass ein Abweichen von den vorgegebenen Gestaltungsgrundsätzen in Einzelfällen möglich ist. Jedoch stehen dann Verkehrsbehörden und Straßenbaubehörden in voll verantwortlicher Haftung für eine von der Norm abweichende Entscheidung. Diese Verantwortung wird von den zuständigen Fachbereichen abgelehnt.   

Ö 8  
Soziale Stadt Wanne-Süd: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Baumentfernung im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße zu einem Kreisverkehr
Enthält Anlagen
2019/0186  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Vorstellung und Erläuterung der Pläne zur Neugestaltung der Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße
2019/0222  
Ö 10  
Anfrage: Verkehrssituation Auf der Wilbe / Einmündung Stichstraße Auf der Wilbe
Enthält Anlagen
2019/0228  
Ö 11  
Anfrage: Rahmenbedingungen zur zeitlichen Begrenzung von angeordneten Höchstgeschwindigkeiten auf städtischen Straßen
Enthält Anlagen
2019/0232  
Ö 12  
Anfrage: Stillstand bei der Fahrbahnerneuerung Dorstener Straße
Enthält Anlagen
2019/0229  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Anfrage: Fertigstellung Fahrbahndecke Dorstener Straße zwischen Holsterhauser Straße und Mühlenstraße
Enthält Anlagen
2019/0230  
Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Neugestaltung der Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße: Ergänzende Informationen zu den Grundstückangelegenheiten      
N 2     Verkauf einer städtischen Teilfläche - Dahlienweg      
N 3     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung