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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Erste Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Herne | 2019/0167 | ||||
Ö 2 | Sachstandsbericht Soziale Stadt Wanne-Süd | |||||
Ö 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24, - ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße -, Beschluss zur öffentlichen Auslegung | 2019/0175 | ||||
Ö 4 | Anfrage: Kauf von Problemimmobilien/Vorkaufsrechtsatzung für verwahrloste Immobilien | 2019/0233 | ||||
Ö 5 | Anfrage: Beschilderung der "Dürerhalde" in Röhlinghausen | 2019/0227 | ||||
Ö 6 | Anfrage: Ehemaliges Pfarrhaus der Katholischen Pfarrgemeinde St. Marien in Eickel | 2019/0234 | ||||
Ö 7 | Anfrage: Umgestaltung Fußgängerampeln zu "Bergmann-Ampeln" | 2019/0231 | ||||
21.03.2019 - Bezirksvertretung Eickel | ||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | ||||||
In der Sitzung der BV Eickel vom 07.02.2019 wurde zur Vorlage 2019/0074 der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung prüfen soll, ob nach dem Vorbild der Stadt Duisburg an ausgewählten Fußgängerampeln die Piktogramme gegen ein Bild eines Bergmanns ausgetauscht werden können.
Fragen:
1. Wie ist das Ergebnis dieser Prüfung ausgefallen?
2. Wann kann mit den ersten „Bergmannampeln“ gerechnet werden?
Frau Mertens beantwortet die Fragen wie folgt:
Rein technisch ist an Fußgänger-Lichtzeichenanlagen (FSA) ein Tausch der Piktogramme möglich. Je nach Alter und Zustand der FSA entstehen dafür Kosten in einer Größenordnung von 1.000,- bis 50.000,- Euro.
Die Frage der Einrichtung von sogenannten Bergmann-Ampeln wurde von der Verwaltung geprüft. Seitens der Polizei, sowie der Fachbereiche 53 und 44 wird als Ergebnis festgestellt, dass eine Bestückung von Signalgebern mit entsprechenden Symbolen nicht angestrebt wird.
Gemäß § 37 Abs. 2 Nr.5 StVO ist an Lichtzeichen, die für Fußgänger gelten, das Sinnbild „ Fußgänger“ anzuzeigen. Eine derartige Ausgestaltung stützt sich zusätzlich auf die Richtlinien zur Gestaltung von Lichtsignalanlagen (Ziffer 6.2.7). Nur derart gestaltete Signalgeber sind optimal verkehrssicher.
In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Landesregierung vom 05.12.2018 wurde festgestellt, dass ein Abweichen von den vorgegebenen Gestaltungsgrundsätzen in Einzelfällen möglich ist. Jedoch stehen dann Verkehrsbehörden und Straßenbaubehörden in voll verantwortlicher Haftung für eine von der Norm abweichende Entscheidung. Diese Verantwortung wird von den zuständigen Fachbereichen abgelehnt. |
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Ö 8 | Soziale Stadt Wanne-Süd: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Baumentfernung im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße zu einem Kreisverkehr | 2019/0186 | ||||
Ö 9 | Vorstellung und Erläuterung der Pläne zur Neugestaltung der Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße | 2019/0222 | ||||
Ö 10 | Anfrage: Verkehrssituation Auf der Wilbe / Einmündung Stichstraße Auf der Wilbe | 2019/0228 | ||||
Ö 11 | Anfrage: Rahmenbedingungen zur zeitlichen Begrenzung von angeordneten Höchstgeschwindigkeiten auf städtischen Straßen | 2019/0232 | ||||
Ö 12 | Anfrage: Stillstand bei der Fahrbahnerneuerung Dorstener Straße | 2019/0229 | ||||
Ö 13 | Anfrage: Fertigstellung Fahrbahndecke Dorstener Straße zwischen Holsterhauser Straße und Mühlenstraße | 2019/0230 | ||||
Ö 14 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||
N 1 | Neugestaltung der Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße: Ergänzende Informationen zu den Grundstückangelegenheiten | |||||
N 2 | Verkauf einer städtischen Teilfläche - Dahlienweg | |||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | |||||