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Beschluss |
Das zuletzt als Wohnhaus in Privateigentum befindliche frühere Pfarrhaus in der Marienstr. 4a wurde durch Brandstiftung am 13. und insbesondere bei dem Brand am 15.10.2016 schwer beschädigt. Nach damaligen Zeitungsberichten ist auch die Standsicherheit aufgrund der Brandschäden nicht mehr gegeben.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen, ggfs. im nichtöffentlichen Teil:
1 .Geht von dem Gebäude aktuell eine Gefährdung aus?
2. Ist das Gebäude ausreichend gesichert?
3. Sind der Verwaltung Pläne zur weiteren Nutzung des Gebäudes und/oder des Grund-
stücks bekannt?
4. Steht die Verwaltung diesbezüglich in Kontakt mit dem Eigentümer?
5. Ist ein Strafverfolgungsverfahren gegen den/die mutmaßlichen Brandstifter noch an-
hängig?
6. Wer ist Eigentümer des Gebäudes und des Grundstücks?
Herr Hartmann beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein. Das Gebäude wird regelmäßig vom FB 23/3 einer augenscheinlichen Kontrolle unterzogen. Bei der letzten Kontrolle am 13.03.2019 war keine Gefährdung erkennbar.
Zu Frage 2:
Ja. Die Sicherungsmaßnahmen (Absperrungen, Verschließen von Öffnungen, Entfernen loser Teile, Teilabtragung der freistehenden Giebel) wurden im Jahr 2017 ausgeführt und vom Architekturbüro Wallmeier+Stummbillig begleitet.
Zu Frage 3:
Nein. Der Verwaltung (FB 23/3 und UDB) sind keine Pläne bekannt.
Zu Frage 4:
Nein. Es besteht seitens der Verwaltung (FB 23/3 und UDB) kein Kontakt zum Eigentümer.
Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 erfolgt im nichtöffentlichen Teil.