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Beschluss |
Folgende Mitteilung wird von der Verwaltung zur Kenntnis mitgeteilt:
Mitteilung der Verwaltung über die Entfernung von geschütztem Baumbestand auf Grundstücken der Stadt Herne und auf öffentlichen Grünflächen
Standort:
Spielplatz Am alten Amt
Baumart:
2 Bergahorne 280,84 cm Stammumfang
2 Scharlachkirschen 170,135 cm Stammumfang
Begründung:
Die Bäume waren nicht mehr erhaltenswert; sie waren in Folge dichten Bestandes schlecht entwickelt und wiesen Schrägneigung auf. Ein Bergahorn wies nur einen sehr geringen Abstand zum angrenzenden Gebäude auf.
Da es sich gemäß §5 Abs.1c) der Baumschutzsatzung um Gefahrenbäume handelt, ist die Entfernung der Bäume nach §6 mit keiner Ersatzpflanzung verbunden.
Die Verwaltung ist dennoch bemüht, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, eine Ersatzpflanzung in unmittelbarer Nähe der Baumentfernungen durchzuführen.