|
|
Sachverhalt:
Im Stadtbezirk Eickel hat die Verwaltung im Jahre 2018 auf der Kurhausstraße in Höhe des Gymnasiums Eickel die angeordnete Höchstgeschwindigkeit zeitlich begrenzt (Tempo 30 von 7 - 16 Uhr).
Dies ist die einzige Stelle, an der diese wohlbedachte und allen Bürgern entgegenkommende Regelung angeordnet wurde.
In allen Herne umgebenden Städten wird die zeitliche Begrenzung von Höchstge-schwindigkeiten -- sicherlich erfolgreich -- praktiziert. Es ist keine Stadt als „besonders gefährlich“ bekannt.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Zeitliche Begrenzung Höchstgeschwindigkeiten (533 KB) |