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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0232  

Betreff: Anfrage: Rahmenbedingungen zur zeitlichen Begrenzung von angeordneten Höchstgeschwindigkeiten auf städtischen Straßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
21.03.2019 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Im Stadtbezirk Eickel hat die Verwaltung im Jahre 2018 auf der Kurhausstraße in Höhe des Gymnasiums Eickel die angeordnete Höchstgeschwindigkeit zeitlich begrenzt (Tempo 30 von 7 - 16 Uhr).

Dies ist die einzige Stelle, an der diese wohlbedachte und allen Bürgern entgegenkommende Regelung angeordnet wurde.

In allen Herne umgebenden Städten wird die zeitliche Begrenzung von Höchstge-schwindigkeiten -- sicherlich erfolgreich -- praktiziert. Es ist keine Stadt als „besonders gefährlich“ bekannt.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Überlegungen spielten bei der zeitlichen Begrenzung auf dem angesprochenen Teilstück der Kurhausstraße eine Rolle?

 

  1. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten allgemein für eine derartige Regelung?

 

  1. Welche baulichen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

 

  1. Wer entscheidet in der Stadt Herne über eine solche Anordnung und aufgrund welcher Kriterien?

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zeitliche Begrenzung Höchstgeschwindigkeiten (533 KB)