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Beschluss |
Im Stadtbezirk Eickel hat die Verwaltung im Jahre 2018 auf der Kurhausstraße in Höhe des Gymnasiums Eickel die angeordnete Höchstgeschwindigkeit zeitlich begrenzt (Tempo 30 von 7 - 16 Uhr).
Dies ist die einzige Stelle, an der diese wohlbedachte und allen Bürgern entgegenkommende Regelung angeordnet wurde.
In allen Herne umgebenden Städten wird die zeitliche Begrenzung von Höchstge-schwindigkeiten -- sicherlich erfolgreich -- praktiziert. Es ist keine Stadt als „besonders gefährlich“ bekannt.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Frau Mertens beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Da sich der Haupteingang der Schule nicht an der Kurhausstraße befindet, dient die angeordnete Tempobegrenzung ausschließlich der Sicherung des Schülerverkehrs auf dem Schulweg. Dieser ist auf den angegebenen Zeitraum eingrenzbar.
Zu Frage 2:
Die zeitliche Begrenzung durch Zusatzzeichen entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.
Zu Frage 3:
Eine derartige Beschilderung ist nicht an bauliche Voraussetzungen gebunden.
Zu Frage 4:
Die Entscheidung über die Anordnung der Beschilderung trifft die Verkehrsbehörde nach Anhörung der Polizei.