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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Kauf von Problemimmobilien/Vorkaufsrechtsatzung für verwahrloste Immobilien  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2019/0233 Anfrage: Kauf von Problemimmobilien/Vorkaufsrechtsatzung für verwahrloste Immobilien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:Büro Dezernat IV Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils  FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Herne hat im Oktober 2018 (Vorlage 2018/0530), leider ohne die Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge und der Entscheidung zu beteiligen, eine „Vorkaufsrechtsatzung für verwahrloste Immobilien“ beschlossen.

Anfang Dezember 2018 beschlossen der Bezirksbürgermeister und ich im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung den Kauf einer Immobilien an der Bielefelder Straße im Rahmen des Modellvorhabens „Problemimmobilien“. Diese Entscheidung wurde im Februar 2019 durch die Bezirksvertretung Eickel bestätigt (Vorlage 2018/0848).

Seit August 2018 nahm eine zum Thema „Problemimmobilien“ gegründete Projektgruppe die Arbeit auf. Diese führt eine Prioritätenliste aufgrund derer die Verwaltung weitere Käufe anbahnen und abwickeln soll.

Der erfolgte Immobilienkauf stand ursächlich im Zusammenhang mit dem Projekt „Soziale Stadt Wanne-Süd“ und dem hier zugrunde liegenden „Integrierten Handlungskonzept“, welches finanzielle Mittel für Maßnahmen „Problemimmobilien -- Rückbau/Instandsetzung“ beinhaltet.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Aus welchen Personen und Fachbereichen setzt sich die Projektgruppe zusammen?
  2. Sofern hier Mitglieder politischer Gremien beteiligt werden, warum ist kein Mitglied der Bezirksvertretung Eickel bei der Besetzung der Projektgruppe beteiligt?
  3. Welche weiteren Ankäufe im Stadtbezirk Eickel stehen mit welcher Priorität in der angesprochenen Prioritätenliste?
  4. Wie sieht der zeitliche Rahmen aus, die bewilligten Fördermittel 2017 - 2021 sinnvoll zum Ankauf weiterer Problemimmobilien in Stadtbezirk Eickel zu verwenden?

 

 

Herr Hartmann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Bearbeitung von Problemimmobilien gem. Förderbescheid vom 01.12.2017 erfolgt federführend im Dezernat (Dez.) IV. Seit Sommer 2018 ist eine Projektleiterin mit der Koordination und Steuerung der Aufgaben, die eine zielgerichtete und erfolgreiche Projektarbeit gewährleisten soll, betraut. Gem. Beschluss des Verwaltungsvorstandes (VV) besteht die verwaltungsinterne Projektgruppe aus Vertretern*innen der Fachbereiche (FB) 22, 23, 25, 41, 44, 51, 52 sowie der Fachstelle „Südosteuropa“ des Dez. IV. Es wird dem VV regelmäßig berichtet. Seit dem Kauf der Immobilie Bielefelder Str. 81 ist der FB 26 in den 14-tägigen Sitzungen ständig vertreten, da die Betreuung und die weiteren Tätigkeiten am städtischen Objekt von dort erfolgen. In diesem Fall wurde gerade der Beseitigungsantrag zusammengestellt und zur Genehmigung der Bauaufsicht eingereicht. Da der Projektleitung durch den VV direkten Zugriff auf Personalressourcen aller städtischen Abteilungen zugestanden wurde  um das Projekt voranzutreiben, werden je nach Erfordernis weitere Fachbereiche wie z. B. FB 53 und FB 55 mit Fragen/Aufgaben zur Abarbeitung belegt. Die Kaufgespräche und die Kaufabwicklung sowie die Verwaltung der Fördergelder führt der FB 22/4.

 

Zu Frage 2:

Mitglieder politischer Gremien sind in dem verwaltungsinternen Projekt nicht eingeplant.

 

Zu Frage 3:

Aus dem Stadtbezirk Eickel stehen ebenfalls Objekte im Fokus der Projektarbeit. Der o. g. Förderbescheid kann nur auf Problemimmobilien innerhalb eines bestehenden Herner Fördergebietes angewandt werden. Es wird darauf verwiesen, dass nur unter Beachtung der strengen Förderkriterien und der rechtsstaatlichen Mittel ein Eingriff in Eigentum bzw. der Ankauf dieser Immobilien möglich ist.

 

Zu Frage 4:

Die Projektgruppe hat sich zum Ziel gesetzt die Fördermittel sinnvoll und zweckgerichtet an förderfähigen Problemimmobilien im Förderzeitraum einzusetzen. Hierzu wurde eine Prioritätenliste anhand der Liste des Förderbescheides erstellt, welche laufend abgearbeitet wird. Im Übrigen vermeidet die Verwaltung natürlich möglichst die Nennung im Fokus stehender Objekte um die Preisgestaltung möglicher Verkäufer nicht vorab zu beeinflussen.

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