|
|
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat im Oktober 2018 (Vorlage 2018/0530), leider ohne die Bezirksvertretungen in der Beratungsfolge und der Entscheidung zu beteiligen, eine „Vorkaufsrechtsatzung für verwahrloste Immobilien“ beschlossen.
Anfang Dezember 2018 beschlossen der Bezirksbürgermeister und ich im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung den Kauf einer Immobilien an der Bielefelder Straße im Rahmen des Modellvorhabens „Problemimmobilien“. Diese Entscheidung wurde im Februar 2019 durch die Bezirksvertretung Eickel bestätigt (Vorlage 2018/0848).
Seit August 2018 nahm eine zum Thema „Problemimmobilien“ gegründete Projektgruppe die Arbeit auf. Diese führt eine Prioritätenliste aufgrund derer die Verwaltung weitere Käufe anbahnen und abwickeln soll.
Der erfolgte Immobilienkauf stand ursächlich im Zusammenhang mit dem Projekt „Soziale Stadt Wanne-Süd“ und dem hier zugrunde liegenden „Integrierten Handlungskonzept“, welches finanzielle Mittel für Maßnahmen „Problemimmobilien -- Rückbau/Instandsetzung“ beinhaltet.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Vorkaufsrechtsatzung (532 KB) |