|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Rodungsmaßnahmen durch Straßen NRW an der Wiedehopfstraße und der Leibnizstraße | 2017/0265 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Gefahrenbäume in Herne | 2017/0258 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Nutzung des Resser Wäldchens | 2017/0263 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017-2020 | 2017/0236 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: – Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27.04.2017 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
– Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
03.05.2017 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
– Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.05.2017 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt für die in ihren Zuständigskeitsbereich fallenden Flächen, dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen: – Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.05.2017 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
– Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Hinweis der Schriftführung: Die von Herrn Rogge gezeigte Power-Point-Präsentation ist dem Original der Niederschrift und der Niederschrift im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16.05.2017 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen: – Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis zur Fläche Franzstr.:
Abstimmungsergebnis zur Fläche Karlstr.:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
17.05.2017 - Integrationsrat | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
– Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
18.05.2017 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Burkhard Wagner, der sich zuvor bereits schriftlich an Herrn Bezirksbürgermeister Brüggemann gewandt hatte, stellt verschiedene Fragen zu der Planung in diesem Bereich.
Herr Muhss erklärt, dass die konkrete Planung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht so weit fortgeschritten sei, dass Aussagen z. B. zur Bauweise etc. gemacht werden können.
Im Zuge des ggf. durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens nehmen parallel zur Bürgerbeteiligung unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu der Planung Stellung, so dass unterschiedlichste Kriterien bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
Hinweis der Schriftführung: Das von Herrn Wagner an Herrn Bezirksbürgermeister Brüggemann gerichtete Schreiben wird an den Fachbereich Umwelt und Stadtplanung weitergegeben.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen folgenden Beschluss zu fassen:
– Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23.05.2017 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Jelveh beantragt, beim zweiten Spiegelstrich nach den Worten „aufgeführten Flächen“ folgenden Text einzufügen: „mit Ausnahme der Fächen W1, H1 und H5“ Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag ist somit abgelehnt.
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen: – Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP). – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30.05.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
– Der Rat der Stadt Herne beschließt die Fortschreibung des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) – Die in der Vorlage aufgeführten Flächen sollen prioritär entwickelt und planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Planungsprozesse zur Entwicklung dieser Flächen möglichst bis zum Jahr 2020 abzuschließen. – Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung soll dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung jährlich Bericht zum Stand der Umsetzung erstatten. Spätestens 2020 soll das WEP fortgeschrieben werden.
Einzelabstimmung zu den Flächen W1 (Franzstr.), H1 (Schaeferstr.) und H5 (Vödestr.)
Abstimmungsergebnis jeweils:
Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, - Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2017/0239 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.10, Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) | 2017/0241 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 - Castroper Straße - Satzungsbeschluss gemäß § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) | 2017/0243 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 255, - Hunbergstraße -, Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB | 2017/0256 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Umbaumaßnahmen an der A 43 | 2017/0204 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Bieterverfahren zur Veräußerung einer städtischen Teilfläche aus dem Vorhaben "Dienstleistungspark Schloss Strünkede" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||