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Auszug - Umbaumaßnahmen an der A 43  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0204 Umbaumaßnahmen an der A 43
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Becker vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr beantwortet - in Abstimmung mit dem Fachbereich 44 (Verkehrslenkung) und der Polizei - die Anfrage wie folgt:

 

  1. Welche Vorbereitungen und Vorkehrungen sind seitens der Verwaltung getroffen, um die zu erwartenden Verkehrsbelastungen im Stadtgebiet zu regeln?

 

Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Landesbetrieb in Form von Monatsgesprächen statt. Zusätzliche Gesprächstermine werden ja nach Bedarf organisiert.

 

Der daraus aktuell kommunizierte Kenntnisstand stellt sich wie folgt dar:

 

-              Die 4-Streifigkeit der A 43 bleibt unter der Woche grundsätzlich Aufrecht erhalten. Außer an ca. 100 Wochenenden wird eine Vollsperrung in Folge von Brückenbauarbeiten erfolgen.

-              Die Brücke Rottbruchstraße muss nach den Plänen von Straßen.NRW vollständig ersetzt und dafür bis zu 2 Jahre gesperrt werden. Der Sondervorschlag der Stadt Herne wird derzeit auf Machbarkeit geprüft. Sollte eine Durchführung möglich sein, wird die Bauzeit erheblich, auf ca. 6 Monate Gesamtbauzeit, verkürzt.

-              Durch die Bauarbeiten an der Brücke Cranger Straße muss diese ab Mitte 2018 für rund 2 Jahre gesperrt werden. Der Fußnger- und Radverkehr wird über ein Provisorium ermöglicht.

-              Die Bauarbeiten der Brücke Holsterhauser Straße sollen ebenfalls Mitte 2018 beginnen. Dabei erfolgt eine halbseitige Sperrung für voraussichtlich 2 Jahre.

 

Weitere Vorbereitungen und Vorkehrungen werden rechtzeitig in Abstimmung mit der Verkehrslenkung, der Polizei, der Verkehrsbetriebe, etc. einzelfallbezogen getroffen und in die Öffentlichkeit kommuniziert.

 

 

  1. Welche Bereiche werden in die evtl. Umleitungsregelungen einbezogen?

 

Die Umleitungen werden einzelfallbezogen entwickelt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Seitens des Landesbetriebes sind großumige Umleitungen im Autobahnnetz rund um Herne unter Einbeziehung der A 44, A 45, B1/A40, A2 und A42 eingeplant.

 

Die wegweisenden Beschilderungen sowie ggf. Lichtsignalanlagen werden dementsprechend modifiziert.

 

Nach Rücksprache mit der Projektleitung Straßen.NRW gibt es derzeit noch keine konkreten Festlegungen. Es ist geplant, wie es bereits bei der Baumaßnahme im Autobahnkreuz Recklinghausen praktiziert wird, die Umleitungen, die innerhalb des Stadtgebietes ausgeführt werden müssen, einzelfallbezogen mit einem ca. 3 monatigen Vorlauf einzuplanen. Mit dieser Vorgehensweise hat man im Bereich Recklinghausen bisher gute Erfahrungen gesammelt.

 

 

  1. In welchen Größenordnungen werden die zusätzlichen Verkehrsaufkommen innerstädtisch erwartet?

 

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird von der jeweiligen vorhandenen Situation, Maßnahme und auch der Jahreszeit, Ferienzeit, dem Wochentag etc. abhängen.

 

Die Projektleitung Straßen.NRW kann auch hier noch nichts konkretes mitteilen.

 

Die Projektleitung sichert in jedem Fall eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Herne zu, dass z.B. auch Großveranstaltungen, wie beispielsweise die Cranger Kirmes oder die Anforderungen der Verkehrsbetriebe entsprechend bei den Planungen berücksichtigt werden.

 

 

Herr Neumann-van Doesburg von der CDU-Fraktion fragt nach, ob es schon Ideen für die Entzerrung des dann aufkommenden Verkehrs gibt, da ja die Holsterhauser Straße schon jetzt schwer belastet ist und ob Anpassungen der Lichtsignalanlagen ausreichen werden.

 

Herr Becker verneint. Was jetzt schon vorbereitet und berücksichtigt werden kann, werde in die Planungen einfließen.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die von Herrn Becker – Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr – vorgetragene Fragenbeantwortung zur Kenntnis.