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Auszug - Gefahrenbäume in Herne  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0258 Gefahrenbäume in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

Wie viele Gefahrenbäume sind der Verwaltung bekannt?

 

Antwort:

Gefahrenbäume sind nie im Voraus zu planen, da sich der Handlungsbedarf aus der gesetzlich vorgeschriebenen Baumkontrolle ergibt. Dies gilt auch für Erkenntnisse, die sich im Rahmen von Baumgutachten ergeben. Daher sind derzeit keine akuten Gefahrenbäume im Stadtgebiet bekannt.

 

Sobald ein Gefahrenbaum bekannt und die Entfernung erforderlich wird, fertigt der Fachbereich Stadtgrün eine Mitteilung der Verwaltung mit einer Begründung für die erforderliche Baumentfernung, so dass die zuständige Bezirksvertretung zeitnah informiert ist.

 

 

Frage 2:

Wie viele kranke Bäume sind gelistet?

 

Antwort:

Der aktuell im Baumkataster erfasste und vorhandene Baumbestand der Stadt Herne beträgt 36.500 Einzelbäume davon stehen 12.300 Bäume an Straßen. Die Bäume werden mit sogenannten Schadensmerkmalen beschrieben, wie z.B. trockene Äste, Pilzbefall, fehlendes Lichtraumprofil zur Straße, Dach-und Fassadenberührung etc. Diese Schadensmerkmale bedeuten aber nicht sofort eine Krankheit. Erst eine Auswertung der einzelnen Kriterien in Abhängigkeit von Baumart, Standort und Alter ergeben Erkenntnisse über mögliche Baumkrankheiten und einen möglichen Handlungsbedarf. Der gesamte städtische Baumbestand wird mindestens einmal jährlich kontrolliert. Bei diesen Kontrollen werden dann Veränderungen des Baumzustandes mit vorherigen Begehungen abgeglichen, so dass mögliche Baumkrankheiten frühzeitig erkannt und beobachtet werden können.

 

 

Frage 3:

Wie hoch ist die Anzahl der Bäume, die nicht den erforderlichen Mindestabstand zu Gebäuden aufweisen?

 

Antwort:

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die neue „Abstandsregelung“ in der Baumschutzsatzung gilt nur für Bäume auf Privatgrundstücken. Bäume auf Privatgrundstücken sind allerdings nicht kartiert.

 

 

Frage 4:

Wie hoch ist die bekannte, bzw. angezeigte Anzahl der Bäume, die Gebäude (Keller) schädigen?

 

 

Antwort:

Die Anzahl von Bäumen, die Schäden z.B. an Gebäuden verursachen sind nicht bekannt. Erst wenn ein Eigentümer Schäden an seinem Gebäude, die eindeutig und zweifelsfrei auf städtischen Baumbestand zurück zuführen sind, bei der Stadt Herne anzeigt, werden solche Bäume bekannt.

 

 

Frage 5:

Wie ist die Anzahl der Bäume, die bereits Bordsteine, Straßenbeläge u.s.w. beschädigen?
 

Antwort:

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr nimmt im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Schäden im Straßenbereich auf. Diese werden aber statistisch nicht erfasst.

 

 

Der Antragsteller, Herr Neumann-van Doesburg von der CDU-Fraktion, erkundigt                            sich daraufhin bei Herrn Kuhl, ob er denn jeden Baum in Herne kenne.                                                                                                     Herr Kuhl entgegnet, dass er nur jeden städtischen Baum in Herne kenne. Es ist für die 12.300 Straßenbäume keine Statistikführung möglich.

Für weitere Informationen lädt er zu einem Besuch in seinen Fachbereich ein.

 

 

 


 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den von Herrn Kuhl – Fachbereich 55 / Stadtgrün – vorgetragenen Sachstandsbericht zur Kenntnis.