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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren  

Bezeichnung: des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
Datum: Mi, 29.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Umbau und Betrieb Barbaraheim/Ackerstraße (mündliche Berichterstattung der Verwaltung zum Antrag der Grüne Fraktion)
Enthält Anlagen
2016/0474  
Ö 2  
Jahresbericht 2015 der Schuldnerberatung Herne e. V.
Enthält Anlagen
2016/0386  
Ö 3  
Berichte über die Betreuung von Flüchtlingen in Herne
Enthält Anlagen
2016/0479  
Ö 4  
Ärztliche Versorgung in Herne - Unterstützung eines Aufrufs der Stadt Mühlheim
Enthält Anlagen
2016/0493  
Ö 5  
Tätigkeitsberichte der Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu den Projekten im Sozialbereich in Herne für das Jahr 2015
Enthält Anlagen
2016/0417  
Ö 6  
Umsetzung der Herner Gesundheitskonferenz: In-Gang-Setzer/-innen für Herne gesucht
Enthält Anlagen
2016/0490  
Ö 7  
Regelungen für den Herner Selbsthilfe-Beirat Überarbeitung der Geschäftsordnung und der Städt. Richtlinien
Enthält Anlagen
2016/0470  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Versicherungskarte für Flüchtlinge (mündliche Berichterstattung der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der Grüne Fraktion und der Fraktion Die Linke)
Enthält Anlagen
2016/0487  
    29.06.2016 - Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Herr Stadtrat Chudziak gibt zu dem Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahme der Verwaltung ab:

 

Die Flüchtlinge erhalten einen Behandlungsschein am Anfang des Quartals (d. h. bereits vorab) und gehen zu einem frei wählbaren Arzt; zuzüglich sind weitere Überweisungen an Fachärzte aufgrund des ausgestellten Behandlungsscheines möglich.
Die Ärzte rechnen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, die wiederum die Scheine quartalsweise mit dem Fachbereich Soziales abrechnen. Hier werden die Abrechnungsunterlagen, die auf einer DVD gespeichert sind, ausgelesen und geprüft; fehlerhafte Behandlungen werden abgelehnt. Die Kosten werden von hier bezahlt.

Es wurden bereits zahlreiche Verbesserungen und Fortschritte für die Flüchtlinge erreicht. Die Behandlungsscheine müssen in der Regel nicht abgeholt werden, sondern können über die Sozialbetreuer vor Ort bezogen werden. Zusätzliche Flexibilität konnte hier auch durch die aufsuchende Arbeit mit dem mobilen Flüchtlingsbüro „Flümobil“ erreicht werden. Es ist kein Fall bekannt, in dem aus Verfahrensmängeln ein Flüchtling nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend behandelt werden konnte. Dass es dabei bleibt, daran arbeitet und dafür steht die Verwaltung nach wie vor.

 

Zur Erinnerung:

Die Versichertenkarte für Flüchtlinge ist in den politischen Gremien der Stadt Herne bereits mehrfach diskutiert worden.

 

  • In seiner Sitzung am 29.09.2015 hat der Rat der Stadt die Einführung der Versichertenkarte abgelehnt.

 

  • Der Ausschuss für Bürgereingaben hat es in seiner Sitzung am 03.12.2015 abgelehnt, dem Rat der Stadt die Empfehlung eines Beitritts zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen auszusprechen. Das bedeutete, der Ratsbeschluss behielt Bestand.

 

  • Darüber hinaus wurde und wird in allen relevanten Gremien fortlaufend über neue Entwicklungen berichtet.

 

Der aktuelle Sachstand und die Auffassung des Fachbereiches Soziales stellt sich wie folgt dar:

 

Die von den initiierenden Fraktionen aufgegriffenen neuen Aspekte sind eigentlich keine. Zu der Bundesvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden hat der Deutsche Städtetag im April 2016 folgende Position vertreten:

 

  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hält Verfahrenserleichterungen bei der Krankenbehandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen für sinnvoll. Die Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen inkl. der Ausgabe einer entsprechenden Gesundheitskarte wird von einzelnen Kommunen als eine von mehreren Möglichkeiten bewertet. Die Anwendung eines solchen Verfahrens bietet sich bei entsprechenden örtlichen Bedarfslagen und akzeptablen Rahmenbedingungen an.

 

  1. Das Präsidium stimmt der Bundesrahmenempfehlung zur Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen zu. Gleichzeitig wird bedauert, dass es trotz mehrmonatiger intensiver Gespräche nicht gelungen ist, in wesentlichen Punkten zu gemeinsamen Auffassungen mit den Krankenkassen zu kommen. Zu den wesentlichen Punkten gehören insbesondere Höhe der Verwaltungskostenerstattung an die Krankenkassen und die Sicherstellung des eingeschränkten Leistungskatalogs nach §§ 4, 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Hierdurch wird weiterhin ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Anwendung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht verhindert werden können.

 

Dieser Auffassung kann sich die Stadt Herne nach wie vor anschließen. Eine erhoffte Kostendämpfung für die Kommunen ist durch die Bundesvereinbarung nicht eingetreten.

 

In einer Vorbemerkung einer  Anfrage im Landtag NRW wird beispielhaft anhand der Berechnungen der Stadt Duisburg dargestellt, dass die Kosten für die Gesundheitskarte derart hoch sind, dass sie für die Städte nicht attraktiv ist.

 

Beispielhaft hat die Stadt Duisburg für sich errechnet, welche finanziellen Folgen die elektronische Gesundheitskarte hätte: Bei geplanten Aufwendungen in 2016 von 6,8 Mio. Euro würde bei einem Beitritt zur Rahmenvereinbarung die an die Krankenkasse zu zahlende Verwaltungskostenpauschale (8% der zu erstattenden Leistungen, mindestens jedoch 10 Euro pro Kopf und Monat) in Höhe 643.200 Euro jährlich deutlich über den Personalkosten der Krankenhilfeprüfung in Höhe von ca. 165.000 Euro jährlich liegen, die durch die interkommunale Zusammenarbeit im Übrigen zu knapp 50% refinanziert werden kann.

Dieser Prozentsatz der Verwaltungspauschale von 8 Prozent sei nicht angemessen, da der Bundesgesetzgeber für die Abrechnung der Betreuten nach § 264 Abs. 2 SGB V nur eine Verwaltungskostenpauschale von „bis zu 5%“ vorsieht. Warum für Flüchtlinge die Verwaltungskostenpauschale so deutlich abweichen soll, wurde von den Krankenkassen bisher nicht begründet. Trotz mehrfacher Aufforderung durch die kommunalen Spitzenverbände wurden belastbare Berechnungen dazu von den Krankenkassen nicht vorgelegt.

 

Die Kosten und Risiken, die von der Stadt Herne bei einem Beitritt zu der Rahmenvereinbarung zu tragen wären, sind also unverändert groß. Die außerdem nicht unberechtigte Hoffnung, dass der Bund sich angemessen an der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge beteiligt, weil es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Bundesrepublik handelt, hat sich ebenso zerschlagen.

 

Die Frankfurter Rundschau schreibt dazu am 17. Februar 2016:

 

„Der Grund dafür liegt in einem alten Streit zwischen den Kassen und der Bundesregierung. Nach Darstellung der Kassen zahlt der Bund nämlich nicht genug für die Hartz-IV-Empfänger ein. Der Beitrag deckt die Kosten nicht, die diese im Gesundheitssystem verursachen. Auch die zum Anfang des Jahres neu eingeführte Regelung habe daran wenig geändert. Seit Januar zahlt der Bund für jeden erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger einen Beitrag von gut 90 Euro im Monat. Das weiterhin bestehende Minus wird also nach wie vor über höhere Beiträge von den Kassenmitgliedern ausgeglichen.

 

Der Bund ist nicht gewillt, daran etwas zu ändern, obwohl er die Kostenrechnung der Kassen durchaus gelten lässt. Nach seiner Argumentation ist die GKV aber in ihrer Eigenschaft als Sozialversicherung geradezu verpflichtet, die fehlenden Mittel über höhere Beiträge auszugleichen. Schließlich soll, wer besser verdient, für die schlechter Verdienenden einstehen.

 

Die Kostenlücke bei den Hartz-IV-Empfängern wird mit den Asylbewerbern also größer, ganz einfach, weil es mehr Hartz-IV-Empfänger geben wird. Die Frage ist allerdings, wie groß sie tatsächlich wird.

 

Die Frankfurter Rundschau verweist auf eigene Berechnungen und spricht von Milliardenlasten. Das basiert auf folgender Überlegung: Nach Angaben aus Kassenkreisen liegen die durchschnittlichen Behandlungskosten pro Flüchtling derzeit bei 180 bis 200 Euro, also etwa 100 Euro höher als der Beitrag des Bundes für die Hartz-IV-Empfänger. Multipliziert man diese Zahl mit einer Million Flüchtlinge und rechnet sie auf das Jahr hoch, kommt ein Betrag von mehr als einer Milliarde raus.“

 

Die Ausgangssituation ist also gegenüber der bisherigen Beschlusslage unverändert, der Bund wird die Kommunen weiterhin alleine die Kosten tragen lassen und die Krankenkassen versuchen sich über hohe Verwaltungsgebühren Kosten erstatten zu lassen, die ihnen vom Bund vorenthalten werden.

 

Erste Erfahrungen anderer Städte mit der Gesundheitskarte zeigen außerdem, dass die Bedenken bezüglich des Verwaltungsaufwandes für die Städte nicht unbegründet sind. In Bochum waren mehrere Mitarbeiter über Wochen allein mit den vorbereitenden Arbeiten beschäftigt, so dass sechs Wochen nach dem eigentlichen Start noch keine einzige Karte ausgegeben werden konnte. Es musste ein Fotostudio mit der Fertigung der Fotos beauftragt werden; die eigentlichen Meldungen gestalten sich schwierig; jede einzelne Akte muss durchgesehen werden, bei Umzug des Flüchtlings muss eine Ummeldung erfolgen.

Münster berichtet, dass dort angesichts des Verwaltungsaufwandes die laufenden Fälle nicht angemeldet werden, sondern nur die Neufälle. Sie wissen nicht einmal ansatzweise, wie sie angesichts des Verwaltungsaufwandes jemals die laufenden Fälle anmelden sollen.

Aus Gevelsberg ist ein ähnlicher Erfahrungsbericht abgegeben worden.

Der Verwaltungsaufwand wird also mit der Einführung der Gesundheitskarte nicht ab-, sondern zunehmen.

 

Zwei Beispiele anderer Städte zeigen, dass deshalb überwiegend alternative Lösungen gesucht werden, weil die Rahmenvereinbarung nicht als hilfreich empfunden wird:

 

Solingen

Die Stadt Solingen hat schon vor einigen Jahren die Abwicklung der Gesundheitskosten der Flüchtlinge einer Abrechnungsgesellschaft übertragen, die für günstige 1% Verwaltungsaufschlag auf die gesamten Kosten die Aufgabe übernimmt (zum Vergleich Gesundheitskarte NRW: 8% Verwaltungsaufschlag, mindestens 10,- € pro Monat auch wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden!). Bisher wurden zur ärztlichen Behandlung auch in Solingen "Krankenscheine" ausgegeben, die zum Arztbesuch berechtigen. Seit dem 1. April 2016 ist in Solingen nun eine EIGENE Karte eingeführt worden, die sich aber in ihrer Funktion nicht wesentlich von den Behandlungsscheinen unterscheidet.  Die Kassenärztliche Vereinigung hat alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Solingen in einem Anschreiben über die Neuerung informiert. Die Flüchtlinge erfahren alles Wissenwerte in mehrsprachigen Flyern und im Kontakt mit dem Stadtdienst Soziales. Die Karte funktioniert ebenso wie die üblichen Krankenkassenkarten, muss aber in der ärztlichen Praxis zusammen mit einem gültigen Aufenthaltstitel (mit Passbild) vorgelegt werden. Diese Regelung löst ein weiteres Manko der Gesundheitskarte NRW: Dort trägt das Risiko des missbräuchlichen Einsatzes der Karte die Gemeinde, eine elektronische „Fernsperrung“ ist nicht möglich.

 

In Solingen sind also die Krankenscheine durch die "Solinger Gesundheitskarte" ersetzt worden. Den Kontrollmechanismus hat man den Ärzten übertragen. Die Übertragung dieses Modells würde hier vermutlich schon am Widerstand der Ärzte scheitern, zumal die Regelung weder für Flüchtlinge noch die Verwaltung nennenswerte Vorteile bringt.

 

Für Herne gilt weiter: Alleine die überhöhten Verwaltungskosten (Annahme: 2.500 Flüchtlinge x 10,-€ x 12 Monate = 300.000,- € fixe Kosten, evtl. höher!) machen die Lösung unwirtschaftlich. Entsprechende Einsparungen zur Kompensation, beispielsweise in der Sachbearbeitung des Asylbewerberleistungsbereichs, sind nicht darstellbar.

 

Im Gegenteil würde ein Verwaltungsaufwand in noch unbekanntem, aber nicht unerheblichem Ausmaß auf die Verwaltung zukommen, weil die Stadt das Risiko des missbräuchlichen Kartengebrauchs trägt. Bei der starken Fluktuation und regelmäßigen Änderungen des Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge würden sich nach unserer vorsichtigen Prognose mehrere Mitarbeiter/innen mit der Ausgabe und, noch wichtiger, mit dem Einzug der Karte beschäftigen müssen. Bürokratieabbau sieht anders aus.

 

Hildesheim

Ein weiteres Beispiel für einen alternativen Modellversuch bildet der Landkreis Hildesheim (Niedersachsen). Danach erteilt der Landkreis jedem zugewiesenen Asylsuchenden eine laminierte Karte mit Lichtbild, persönlichen Angaben, einem Gültigkeitszeitraum, einer Kostenübernahmeerklärung des Landkreises und Hinweisen zum Abrechnungsumfang. Diese „Gesundheitskarte“ hat ein eigenes Layout des Landkreises und entspricht damit nicht Form und Aussehen einer Krankenkassenkarte gesetzlich Versicherter, sondern setzt die Sonderbehandlung von Flüchtlingen fort. Die behandelnden Ärztinnen/Ärzte können anschließend direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Landkreis abrechnen. Es werden dafür  1,5% Verwaltungskosten auf die abgerechnete Leistung erhoben. Diese Gesundheitskarte soll die bisherigen Behandlungsscheine 1 : 1 ersetzen, ohne dass eine Krankenkasse eingebunden ist. Der Leistungsumfang entspricht wie bisher bei den Behandlungsscheinen dem Umfang nach § 4 AsylbLG. Auch bei diesem Modell ergeben sich keine Vorteile für Asylbewerber oder Stadt.

 

Auch und gerade in Anbetracht dieser alternativen Abrechnungsmethoden bei der Gesundheitsversorgung erscheinen die Forderungen der GKV in Höhe von 8% der Abrechnungskosten, mindestens aber 10,- € pro Kopf und Monat, auch wenn keine Leistungen abgerechnet werden, als überzogen.

 

Darüber hinaus spricht die schnellere Bearbeitung der Asylverfahren und die hohe Gesamtschutzquote von derzeit 63,1 % der TOP-10 Staaten gegen die Gesundheitskarte. Denn diese Personen erhalten Leistungen vom Jobcenter und sind regulär krankenversichert. Es macht keinen Sinn, diesen Personen eine Gesundheitskarte (mit hohem Verwaltungsaufwand) auszustellen, die dann nach kurzer Zeit wieder eingezogen werden muss, da sie über die Leistungen des Jobcenters krankenversichert sind.

 

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, die Gesundheitsversorgung für die anderen Personengruppen in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes wie bisher fortzusetzen.

 

Über evtl. eintretende Neuerungen wird die Verwaltung die politischen Gremien wie gewohnt laufend informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Positionspapier Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge in Herne (69 KB)      
Ö 9  
Geschäftsordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne (Seniorenbeirat) sowie Aufnahme der/des Vorsitzenden als festes eigenständiges Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren der Stadt in der Funktionals sachkundiger Einwohner ohne Stimmrecht und Verankerung des Beirates in der Hauptsatzung der Stadt Herne.
Enthält Anlagen
2016/0344  
Ö 10  
Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes als Vertreter des Integrationsrates für den Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) der Stadt Herne - Umbesetzung
2016/0257  
Ö 11  
Umbesetzung des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Herne
2016/0390  
Ö 12  
Jahresbericht 2015 der Seniorenberatungsstellen in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2016/0310  
Ö 13  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 14  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 14.1  
Ausgabe eines Sozialtickets an Flüchtlinge in Landesunterkünften
Enthält Anlagen
2016/0488  
Ö 14.2  
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Herne
Enthält Anlagen
2016/0491  
Ö 14.3  
Flüchtlingsunterkunft Barbaraheim
Enthält Anlagen
2016/0495  
Ö 14.4  
Sicherheitskonzept Flüchtlingsunterkünfte
Enthält Anlagen
2016/0494  
N 1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden      
N 2     Anfragen der Stadtverordneten