Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0344  

Betreff: Geschäftsordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne (Seniorenbeirat) sowie Aufnahme der/des Vorsitzenden als festes eigenständiges Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren der Stadt in der Funktion als sachkundiger Einwohner ohne Stimmrecht und Verankerung des Beirates in der Hauptsatzung der Stadt Herne.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. FB Soziales
2. Herr Bittokleit
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Vorberatung
29.06.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.07.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:-

Bez.:

Nr.:-

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:-

Bez.:

Nr.:-

Bez.:

keine

                    


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt.

 

  1. Die/Der Vorsitzende des Beirates für Seniorinnen und Senioren wird ein festes eigenständiges Mitglied im politischen Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren der Stadt) in der Funktion als sachkundiger Einwohner ohne Stimmrecht. Bei Verhinderung wird die/der Vorsitzende durch ihren/seinen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin vertreten.

 

  1. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine angestrebte Aufnahme des Beirates für Seniorinnen und Senioren in die Hauptsatzung der Stadt Herne nach kommunalrechtlichen Vorschriften möglich ist.

            


Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt Herne hat im Jahre 1993 auf der Grundlage des Planes „Älter werden in Herne“ die Gründung eines Netzwerkes der Altenarbeit beschlossen. Hierzu gehört auch der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne (ehem. Seniorenbeirat).

 

Die Mitglieder im Beirat für Seniorinnen und Senioren wurden und werden nicht durch Wahlen bestimmt, sondern durch Nominierungen von gesellschaftspolitisch relevanten Organisationen, Institutionen und Gruppierungen, die sich in der Stadt Herne ehrenamtlich aktiv an der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik beteiligen.

 

Die Wahlperiode der/des Vorsitzenden beträgt in Anlehnung an die Wahlperiode der Landesseniorenvertretung NRW e. V. 3 Jahre. Nach Ablauf dieser Wahlperiode werden Vorsitz und Stellvertretung sowie die Delegationen in die Landesseniorenvertretung NRW e. V., in den Programmbeirat des Volkshauses Röhlinghausen und in die Kommunale Konferenz Pflege & Alter aus dem Kreis der Mitglieder neu gewählt.

 

Bereits seit 23 Jahren ist der Beirat für Seniorinnen und Senioren aktives Mitglied in der Landesseniorenvertretung NRW e. V. und wurde im Jahr 2013 für seine 20jährige Mitgliedschaft geehrt.

Die derzeitige Vorsitzende des Beirates für Seniorinnen und Senioren hat sich aussichtsreich für einen Platz im Vorstand der Landesseniorenvertretung NRW e. V. beworben.

 

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren versteht sich hauptsächlich als Vertretung und Sprachrohr der ca. 45.000 Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre und setzt sich aus zurzeit 21 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die beweisen wollen, dass die Älteren von heute aktive Bürgerinnen und Bürger sind. Dabei nimmt der Beirat für Seniorinnen und Senioren u. a. folgende Aufgaben wahr:

 

Die Vertretung von Senioreninteressen in Ausschüssen und Gremien (u. a. in der Herner Konferenz Alter und Pflege, in der Landesseniorenvertretung NRW e.V. sowie im Programmbeirat des Volkshauses Röhlinghausen).

 

Die Beratung der Gremien der Seniorenarbeit, der Politik und der Stadtverwaltung in allen altersrelevanten Fragen wie offene, ambulante und stationäre Altenhilfe, Wohnungswesen, Verkehrsprobleme, Kulturangebote und vieles mehr. Dabei versucht er aktiv Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen zur Planung der zukünftigen Altenarbeit zu geben.

 

Durch den Beirat für Seniorinnen und Senioren soll die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren gewährleistet und der reiche Erfahrungsschatz der älteren Bürgerinnen und Bürger für die örtliche Seniorenpolitik genutzt und aktiviert werden.

 

Bei seiner Aufgabenwahrnehmung ist der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

 

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt möchte vornehmlich kooperativ tätig sein und dazu Voraussetzungen schaffen, dass die aus der längeren Lebenserfahrungen der älteren Generation gewonnenen Erkenntnisse als wertvolle Entscheidungshilfen angemessen berücksichtigt werden.


Um noch einmal verstärkt die Bedeutung einer Teilhabe von älteren Bürgerinnen und Bürgern zur Bewältigung der unterschiedlichsten Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Herne zu unterstreichen, hat der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne im letzten Jahr beschlossen, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben, die vom Rat verabschiedet werden soll. Ebenso wird eine feste Mitgliedschaft des/der Vorsitzenden als festes Mitglied ohne Stimmrecht (ähnlich der Mitgliedschaft eines Mitgliedes des Integrationsrates der Stadt Herne) angestrebt. Darüber hinaus bittet der Beirat für Seniorinnen und Senioren die Verwaltung um Prüfung, inwieweit eine Aufnahme des Seniorenbeirates in die Hauptsatzung der Stadt Herne (wie in der Stadt Gladbeck) erfolgen kann

 


Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

(Chudziak)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:
 

  • Stellungnahme des FB Recht und Bauordnung zur Geschäftsordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren
  • Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne (mit FB 11 abgestimmt)            

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Stadt Herne (mit FB 11 abgestimmt) (54 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme des FB Recht und Bauordnung zur Geschäftsordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren (26 KB)