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Sachverhalt:
Das Land betreibt in Herne drei Erstaufnahmeeinrichtungen an der Dorstener Straße, in der Janosch- und der Görresschule. Die ursprüngliche Idee der Erstaufnahme basierte auf einer möglichst kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen. In den Einrichtungen sollten organisatorische Vorarbeiten zur Einleitung des Asylverfahrens sowie Gesundheitsuntersuchungen geleistet werden. Anschließend sollten die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden. Wegen der kurzzeitigen Unterbringung sollte auf ein ausgeprägtes Betreuungsprogramm sowie Beschulung von Kindern verzichtet werden.
Wir müssen nun seit Monaten feststellen, dass immer mehr Menschen über Monate in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Durch die Arbeit von Ehrenamtlichen in diesen Einrichtungen sind eine Reihe von persönlichen Kontakten entstanden und es wurden Erlebnisse aus der bisherigen Unterbringung einzelner Flüchtlinge in Deutschland bekannt. So sind einzelne Flüchtlinge seit ihrer Ankunft in Deutschland ständig in wechselnden Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht worden.
Es ist auch unklar, wie lange die Flüchtlinge in den Einrichtungen weiter verbleiben sollen. Viele Flüchtlinge sind bis heute nicht registriert und damit ist das Asylverfahren noch nicht eingeleitet.
Auch wenn die Stadt Herne nicht direkt für diese Einrichtungen zuständig ist, muss sie ein Interesse an einen vernünftigen Betrieb der Einrichtung haben. Hierzu gehört auch, dass das Land Klarheit über den zeitlichen Verbleib der Flüchtlinge schafft. Insbesondere besonders schutzbedürftige Gruppen sollten möglichst schnell aus solchen Einrichtungen herauskommen.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anfrage Grüne Fraktion Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Herne (240 KB) |