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Beschluss |
Zunächst weist Frau Bartels darauf hin, dass die Landeseinrichtung (wie Dorstener Str.360) und die Notunterkünfte (wie Janosch- und Görresschule) zu unterscheiden sind. Während die Landeseinrichtung komplett im Zuständigkeitsbereich des Landes liegt, erfolgt die Betreuung der Notunterkünfte im Wege der Amtshilfe von der Kommune für das Land. Anschließend beantwortet Frau Bartels die Anfrage wie folgt:
Frage 1:Wie viele Flüchtlinge sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht? (Stichtag 31.5.)
Am Stichtag 31.5.2016 waren in der Landeseinrichtung Dorstener Str.360 insgesamt 368 Flüchtlinge untergebracht, in der Notunterkunft Janoschschule 139 und in der Notunterkunft Görresschule 85 Flüchtlinge, insgesamt somit 592.
Frage 2:Ist der Verwaltung bekannt, wie lange einzelne Flüchtlinge bzw. Familien in den Herner Einrichtungen untergebracht sind und wie lange bereits vor der Überweisung nach Herne eine Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen gegeben war?
Der Verwaltung liegen Belegungslisten der Herner Einrichtungen vor, welche laufend aktualisiert werden.
Die Zeiträume der Unterbringung sind sehr unterschiedlich. Es kommt vor, dass Flüchtlinge bereits vor der Unterbringung in Herne in anderen Einrichtungen waren. Diese Zeiträume sind aber nicht in allen Fällen bekannt, hier kommt es oftmals darauf an, welche Unterlagen die Flüchtlinge mitbringen.
Frage 3:Gibt es regelmäßige Kontakte zwischen der Herner Verwaltung und dem zuständigen Innenministerium bzw. der Bezirksregierung, in denen die Aufenthaltsperspektive der Flüchtlinge ausgeführt wird?
Es gibt regelmäßige Kontakte zur Bezirksregierung Arnsberg. Angaben bezüglich Aufenthaltsperspektiven in den Landeseinrichtungen erfolgen nicht.