Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0493  

Betreff: Ärztliche Versorgung in Herne - Unterstützung eines Aufrufs der Stadt Mühlheim
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pinkal
Federführend:FB 43 - Gesundheit Bearbeiter/-in: Tamm, Carsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Vorberatung
29.06.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.07.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt unterstützt die an den Gemeinsamen Bundesausschuss gerichtete Forderung der Stadt Mühlheim, die Absätze 2 bis 5 des § 65 der Bedarfsplanungsrichtlinie ersatzlos zu streichen.

 


Sachverhalt:
 

In § 65 Absatz 2 ff. der Bedarfsplanungsrichtlinie wird die ärztliche Versorgung des Ruhrgebiets gesondert beplant. Die für das Ruhrgebiet zu Grunde gelegten Zahlen gehen davon aus, dass die Ärzte(innen) höhere Patientenzahlen versorgen können als in anderen Regionen. Dies führt z.B. im Hausärztebereich zu einer um 30 % erhöhten Versorgungszahl, mit dem Effekt, dass zahlreiche Städte im Ruhrgebiet – so auch Herne  - als überversorgt gelten.

 

Dies hat den Rat der Stadt Mühlheim bewogen den Gemeinsamen Bundesausschuss aufzufordern, die Absätze 2 bis 5 des § 65 der Bedarfsplanungsrichtlinie ersatzlos zu streichen und die Städte und Landkreise in der Sonderregion Ruhrgebiet zu bitten, das Anliegen zu unterstützen.

 

Da auch die Stadt Herne in der Hausärztlichen Versorgung aufgrund der Sonderrichtline als "überversorgtes Gebiet" gilt, droht wie in Mühlheim bei altersbedingtem Ausscheiden von Ärztinnen und Ärzten die Schließung der Praxen, da die kassenärztliche Vereinigung die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten unter Verweis auf die "Überversorgung" verweigern kann.


Aus diesem Grunde unterstützt Rat der Stadt den Aufruf der Stadt Mühlheim und schließt sich der an den Gemeinsamen Bundesausschuss gerichteten Bitte, die Absätze 2 bis 5 des § 65 der Bedarfsplanungsrichtlinie ersatzlos zu streichen, an.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 


Chudziak

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:
 

Bedarfsplanungsrichtlinie

§ 65 der Bedarfsplanungsrichtlinie

Aufruf der Stadt Mühlheim an den Gemeinsamen Bundesausschuss  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich § 65 Bedarfsplanungsrichtlinie (17 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bedarfsplanungs-RL vom 2015-10-15 in Kraft seit 2016-01-06 (1563 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Aufruf der Stadt Mühlheim an den Gemeinsamen Bundesausschuss (1458 KB)