|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Sachstandsbericht zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 187 - Gewerbepark Hibernia -, Stadtbezirk Herne-Mitte und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB | 2005/0435 | ||||
Ö 2 | Betteln auf dem Boulevard Bahnhofstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 19. Mai 2005 - | 2005/0467 | ||||
02.06.2005 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||
Ö 2 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Bürgerinnen und Bürger fühlen sich
durch bettelnde Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf dem Boulevard
Bahnhofstraße zunehmend belästigt. Dieses hat in den letzten Wochen stark
zugenommen. Anscheinend suchen immer häufiger organisierte Gruppen die Herner
Innenstadt auf, wobei die angewandten Methoden immer aufdringlicher werden. Ich frage daher die Verwaltung: 1. Ist
das Betteln und Hausieren grundsätzlich erlaubt? 2. Falls
nein, welche Gegenmaßnahmen gibt es? 3. Gibt
es eine Abstimmung zwischen der kommunalen Ordnungsbehörde und der örtlichen
Polizei hinsichtlich der Zuständigkeit, z.B. für die Aussprache von
Platzverboten? Herr
Schulte-Halm antwortet: Zu
Frage 1.: Das Betteln
und Hausieren ist grundsätzlich nicht verboten. Unter Berufung auf die
öffentliche Ordnung dürfen nur solche Verhaltensweisen untersagt werden, die den
innerhalb eines Gebietes jeweils herrschenden, von grundrechtlichen
Wertmaßstäben geprägten Anschauungen und unerlässlichen Mindestanforderungen
für ein gedeihliches staatsbürgerschaftliches Zusammenleben widersprechen.
Bloße Ärgernisse, geringfügige Belästigung und Beeinträchtigung des äußeren
Stadtbildes bewirken dem gemäß keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Aufdringliches Betteln unter Versperrung des Weges, Anfassen, Festhalten oder
bedrängendes Verfolgen erfüllen den Tatbestand des § 118 OwiG. Hiernach handelt
ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist,
die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung
zu beeinträchtigen. Derartige
Verhaltensweisen konnten bei den hier bettelnden Leuten bisher nicht
festgestellt werden. Zu Frage
2.: Die Antwort
entfällt. Zu Frage
3.: Die Stadt
Herne steht ständig mit der Polizeiinspektion Herne/Wanne-Eickel in Kontakt, um
ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Wie bereits unter 1) erläutert, berechtigt
die Art des Bettelns auf der Bahnhofstraße nicht zum Einschreiten der
Ordnungsbehörden. |
||||||
Ö 3 | Baugrube Breddestraße - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 19. Mai 2005 - | 2005/0464 | ||||
Ö 4 | Deutsch lernen in Herne - Sprachförderangebote im Verantwortungsbereich der Stadt Herne - - mündlicher Vortrag - | |||||
Ö 5 | 1. Kanalerneuerung Haldenstraße / Mittelstraße 2. Fahrbahnerneuerung Haldenstraße / Mittelstraße | 2005/0439 | ||||
Ö 6 | Rekultivierung der Deponie Südstraße | 2005/0407 | ||||
Ö 7 | Spielplatz Strehlener Straße / Allensteiner Weg - Antrag der SPD-Fraktion vom 19. Mai 2005 - | 2005/0468 | ||||
Ö 8 | Spielplatz Gartenstraße / Nachtigallenweg - Antrag der SPD-Fraktion vom 19. Mai 2005 - | 2005/0469 | ||||
Ö 9 | Neubau des Spielplatzes Dammstraße | 2005/0393 | ||||
Ö 10 | Eingang Tagungsforum im Kulturzentrum - Anfrage des Bezirksverordneten Phillip vom 14. Mai 2005 - | 2005/0455 | ||||
Ö 11 | Baulicher Zustand des Einwohner- und Bürgeramtes sowie des Rathaus Herne - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 19. Mai 2005 - | 2005/0466 | ||||
Ö 12 | Änderung von ortsrechtlichen Bestimmungen hier: Hauptsatzung der Stadt Herne (Hauptsatzung) | 2005/0425 | ||||
Ö 13 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||
N 1 | Veräußerung von Grundstücken an der Düngelstraße / Siepenstraße | |||||
N 2 | Verkauf eines städt. Grundstücks am Lerchenweg | |||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||