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Auszug - Baugrube Breddestraße - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 19. Mai 2005 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2005/0464 Baugrube Breddestraße
- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 19. Mai 2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Przybyl. GabrieleAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 63 - Bauordnung und Denkmalschutz
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Beschluss

Wie der Presse zu entnehmen war, soll auf dem Gelände des ehemaligen Straßenverkehrsamtes an der Breddestraße/Hermann-Löns-Str

Wie der Presse zu entnehmen war, soll auf dem Gelände des ehemaligen Straßenverkehrsamtes an der Breddestraße/Hermann-Löns-Straße in Kürze ein neuer Gebäudekomplex entstehen. Seit ca. 3 Wochen ist der Bauzaun, der die seit Jahren bestehende große Baugrube gesichert hat, entfernt. Die Baugrube ist seitdem frei zugänglich. Die SPD-Fraktion sieht in dem ungesicherten Zugang eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und dort eventuell spielende Kinder.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

1.       Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass die Baugrube aus Verkehrssicherungsgründen gegen unbefugtes Betreten zu sichern ist?

2.       Wenn ja, wann werden dem Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen ordnungsbehördlich aufgegeben?

3.       Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen?

 

Herr Peter beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

Selbstverständlich wird die Ansicht geteilt, dass das Baugrund­stück gegen unbefugtes Betreten und aus Gründen der Verkehrs­sicherheit abzusperren ist.

 

Zu Frage 2.:

Nach Bekanntwerden, dass der Zaun entfernt wurde, ist dem Bauherrn aufgegeben worden, einen neuen Zaun zur Sicherung aufzustellen. Der vom Bauherrn beauftragte Unternehmer wurde daraufhin mehrmals aufgefordert, den Sicherungszaun zu erstellen. Nach Abnahmung durch den Bauherrn wurde der Zaun dann am 20.05.2005 erstellt.

 

Zu Frage 3.:

Nach telefonischer Rücksprache, am 30.05.2005, teilte der Bauherr mit, dass auf Grund von Gesprächen am Anfang des Jahres mit dem Ministerium für Bauen und Soziales Umplanungen erforderlich wurde. Sobald diese Planungen beendet sind und eine Nachtragsgenehmi­gung erteilt wurde, soll der Baubeginn erfolgen. Nach Planungen des Bauherrn beginnen die Arbeiten voraussichtlich im Herbst diesen Jahres.